27.03.2014 | 19:05:00 | ID: 17389 | Ressort: Landwirtschaft | Unternehmen

Landwirtschaftsministerium: Betrieb auf Schlachthof Bad Bramstedt darf unter strengen Bedingungen wieder aufgenommen werden - Forderungen des MELUR erfüllt

Kiel / Bad Bramstedt (agrar-PR) -

Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat unter strengen Auflagen grünes Licht für eine Wiederaufnahme des Betriebs auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt gegeben. Zu den Bedingungen zählen deutlich reduzierte Schlachtdurchläufe bis zum Einbau einer neuen Tötungsanlage sowie bauliche und organisatorische Verbesserungen im Schlacht- und im Zerlegebetrieb des Betreibers Vion.

Der Kreis Segeberg als zuständige Veterinärbehörde wird seine Überwachung zudem neu aufstellen. Das Ministerium als Fachaufsicht wird den Kreis zu verstärkter Kontrolltätigkeit anweisen, sich engmaschig berichten lassen und darüber hinaus selbst unangekündigte Kontrollen durchführen.

 

"So, wie der Schlachtbetrieb gearbeitet hat, konnte es nicht weiter gehen.

Deshalb mussten wir ein Verfahren zum Entzug der Betriebsgenehmigung einleiten lassen", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (27.

März 2014). "Der Betreiber hat die Anhörung jedoch genutzt, um substanzielle Verbesserungen auf den Weg zu bringen und Garantieerklärungen zu geben.

Diese hat die Fachaufsicht zusammen mit dem Kreis intensiv geprüft, bewertet und teilweise Nachbesserungen verlangt. Die nun vereinbarten Maßnahmen erfüllen unsere Bedingungen. Bei strikter Einhaltung kann so in Zukunft ein mängelfreier Betrieb gewährleistet  werden. Damit hat Vion die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs erfüllt", erklärte der Minister. Der Kreis könne nun einen entsprechenden Erlass an den Schlachthofbetreiber auf den Weg bringen.

 

"Für die Vergangenheit ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, mögliche Straftaten aufzuklären und die Konsequenzen daraus zu ziehen. Verstöße gegen

Tierschutz- und Hygienevorschriften sind keine Lappalien", betonte Habeck.

"Wir töten Tiere, um sie zu essen, und da wir dies tun, brauchen wir auch genügend - und also mehr  - Schlachtkapazitäten in Schleswig-Holstein. Das ist schon aus Tierschutzgründen notwendig, um den Tieren lange Transportwege zu ersparen. Die Betriebe müssen Recht und Gesetz jedoch penibel einhalten, Verstöße dürfen nicht Teil des Systems sein."

 

Für den Schlacht- und Zerlegebetrieb in Bad Bramstedt hatte der Betreiber Vion einen Katalog mit mehr als 40 Maßnahmen vorgelegt, um Verstöße gegen

Tierschutz- und Hygienebestimmungen künftig auszuschließen. So hat Vion zwei Bevollmächtigte für Lebensmittelhygiene und Tierschutz beauftragt, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften dauerhaft sicherstellen, den Betrieb beraten und sich mit den Aufsichtsbehörden eng abstimmen sollen. Die veraltete Betäubungsfalle wird bis zum Juni 2014 ausgetauscht. Bis dahin werden nur noch maximal 45 Rinder (statt bisher 70 pro Stunde) geschlachtet.

Um sicherzustellen, dass die Tiere ordnungsgemäß betäubt werden, wird die Kontrolle verbessert und videoüberwacht. 

 

Für den Bereich Hygiene soll unter anderem eine verbesserte Lüftungs- und Kühltechnik und Lufttrocknung  bis Ende September installiert werden, um Kondenswasserbildung zu vermeiden. Bis dahin wird sichergestellt, dass Kondenswasser manuell entfernt wird. Eine Reihe von Hygienemängeln an Decken, Wänden und Böden hat Vion in den vergangenen Wochen weitgehend behoben.

 

Parallel dazu wird der Kreis seine Überwachung neu aufstellen: So wird ein Fachtierarzt für Fleischhygiene als zusätzliche Überwachungsebene die Arbeit des vor Ort tätigen Fleischhygieneamtes kontrollieren. Die Kontrolldichte wird verstärkt, bei monatlichen Vollkontrollen wird ein Vertreter der Veterinäraufsicht eines anderen Kreises hinzugezogen.

 

Habeck erklärte: "Der konkrete Fall in Bad Bramstedt hat eine Reihe von Fragen zum System Tierproduktion und Schlachtung aufgeworfen. Das Kontrollsystem muss unter die Lupe genommen werden. Dazu werden wir Gespräche mit den Kreisen wie mit den Ländern und dem Bund führen."

 

Hintergrund

 

Das MELUR hatte Ende Januar 2014 einen fotografisch dokumentierten Bericht über erhebliche Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienerecht bei der Firma Vion erhalten und nach interner Prüfung der Staatsanwaltschaft Kiel übergeben. Diese durchsuchte am 25. Februar den Schlacht- und den Zerlegebetrieb in Bad Bramstedt. Bei einer zeitgleichen fachaufsichtlichen Überprüfung durch das MELUR wurden erhebliche Verstöße gegen Tierschutzrecht, Hygienerecht und Etikettierungsvorschriften festgestellt (unter anderem kranke, nicht schlachtfähige Tiere, Verdachtsmomente nicht fachgerechter Tötung). Bereits zuvor waren im Zuge von Prüfungen Hygienemängel im Bad Bramstedter Betrieb der Firma Vion aufgefallen.

 

Das MELUR wies den Kreis an, den Betrieb vorerst stillzulegen, bis alle Mängel abgestellt und ein künftig mängelfreier Betrieb gewährleistet werden kann. Zudem wurde ein Verfahren zum Widerruf der Betriebszulassung eingeleitet, das nunmehr abgeschlossen ist. Vom Entzug der Zulassung wird aufgrund der festgelegten Maßnahmen und der Garantieerklärungen von Vion abgesehen.

 

 

FAQS zu dem Thema finden Sie im Internet unter:

 

http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/LebensmittelTierGes

undheit/02_Lebensmittelsicherheit/02_Ueberwachung/05_Schlachttieruntersuchun

g/FAQ/faq_node.html

 

 

 

Fragen und Antworten zum Schlachthof Bad Bramstedt - Stand 27. März 2014

 

 

Weshalb wurde der Betrieb im Schlacht- und im Zerlegebetrieb der Firma Vion Ende Februar zunächst geschlossen?

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hatte Ende Januar 2014 einen fotografisch dokumentierten Bericht über erhebliche Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienerecht im Bad Bramstedter Betrieb der Firma Vion erhalten und nach interner Prüfung der Staatsanwaltschaft Kiel übergeben. Diese durchsuchte am 25. Februar den

Schlacht- und den Zerlegebetrieb in Bad Bramstedt.

Bei einer zeitgleichen fachaufsichtlichen Überprüfung durch das MELUR wurden Verstöße gegen Tierschutzrecht, Hygienerecht und Etikettierungsvorschriften festgestellt. Bereits zuvor waren im Zuge von Prüfungen Hygienemängel im Bad Bramstedter Betrieb der Firma Vion aufgefallen.

 

Das MELUR wies den Kreis an, den Betrieb vorerst stillzulegen, bis alle Mängel abgestellt und ein künftig mängelfreier Betrieb gewährleistet werden kann. Zudem wurde ein Verfahren zum Widerruf der Betriebszulassung eingeleitet.

 

Warum stimmt das Ministerium als zuständige Fachaufsicht für die Kreisveterinärbehörde Segeberg nun zu, dass der Betrieb doch wieder aufgenommen werden kann?

 

Der Betreiber hat die Anhörung genutzt, um substanzielle Verbesserungen auf den Weg zu bringen und Garantieerklärungen abzugeben. Diese hat die Fachaufsicht zusammen mit dem Kreis intensiv geprüft, bewertet und teilweise Nachbesserungen verlangt. Die nun vereinbarten Maßnahmen erfüllen die Bedingungen der Fachaufsicht. Bei strikter Einhaltung kann so in Zukunft ein mängelfreier Betrieb gewährleistet werden. Damit hat Vion die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs erfüllt.

 

Wie wird Vion in Zukunft garantieren, dass es nicht mehr zu Verstößen gegen Tierschutzvorschriften kommt?

 

Vion hat im Rahmen der Anhörung zum Entzug der Zulassung dem Landwirtschaftsministerium einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der sowohl baulich-technische als auch organisatorische und personelle Maßnahmen enthält. Die vorgesehenen Verbesserungen greifen die im Rahmen der fachaufsichtlichen Überwachung festgestellten Verstöße und Mängel auf. Damit soll sichergestellt werden, dass zukünftig Tiere gesetzeskonform geschlachtet und zerlegt werden können.

 

Die baulich-technischen Maßnahmen sind unter anderem:

. Betäubungsfalle: Diese entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Firma Vion wird diese daher bis Juni 2014 austauschen. Bis zum Austausch wird die Schlachtgeschwindigkeit bei Weiternutzung der alten Betäubungsfalle deutlich verringert (von bis zu 70auf maximal 45 Schlachtungen pro Stunde).

Gutachterlich wurde bestätigt, dass mit so einer verringerten Geschwindigkeit eine ordnungsgemäße Betäubung mit der Falle gewährleistet werden kann. Die vorhandene Falle wurde außerdem während der Stillstandszeit verbessert.

. Kontrolle der Betäubung: Um sicherzustellen, dass der Betäubungsschuss korrekt durchgeführt wird, wird neben dem Austausch der Betäubungsfalle die Kontrolle des Betäubungsvorgangs verbessert. U.a. ist eine Videoüberwachung installiert worden, die die Bilder drei Wochen speichert. Das Videomaterial steht der behördlichen Aufsicht uneingeschränkt zur Verfügung.

. Sowohl der Wartebereich als auch der Zutrieb zur Betäubungsfalle werden umfänglich überarbeitet (bessere Beleuchtung, trittsicherer Boden, Schallisolierung), sodass die Tiere sowohl im Wartebereich als auch im Zutrieb nicht zusätzlich beunruhigt werden.

. Anschaffung eines mobilen Melkautomaten, mit dem laktierende Kühe gemolken werden können.

Organisatorische Maßnahmen sind unter anderem:

. Vion hat zwei qualifizierte Handlungsbevollmächtigte für den Bereich Lebensmittelhygiene und Tierschutz beauftragt, welche die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften dauerhaft sicherstellen sollen, den Betrieb beraten und gegebenenfalls Maßnahmen veranlassen und sich mit den Aufsichtsbehörden eng abstimmen sollen.

. Regelmäßige Schulungen im Bereich Tierschutz, u.a. auch Erkennen und Umgang mit kranken Tieren, für die ein Schlachtverbot gilt.

. Übersetzung der Arbeitsanweisung in die Sprachen der im Schlachtbetrieb beschäftigten Personen.

. regelmäßige Gespräche der Leitungsebene mit den Handlungsbevollmächtigten für Tierschutz, den Tierschutzbeauftragten sowie mit der Qualitätssicherung.

Wie wird Vion in Zukunft garantieren, dass es nicht mehr zu Verstößen gegen Hygienevorschriften kommt?

 

Auch hier hat Vion verschiedene Maßnahmen vorgesehen.

 

Baulich-technische Maßnahmen sind unter anderem:

. Umbau der vorhandenen Hygieneschleuse, für eine bessere Trennung zwischen reiner und unreiner Seite . Eine verbesserte der Lüftungs- und Kühltechnik und Lufttrocknung  soll bis Ende September installiert werden, um eine Kondenswasserbildung zu vermeiden. Bis dahin wird sichergestellt, dass Kondenswasser manuell entfernt wird.

. Bessere Instandhaltung. Seit der Stilllegung des Schlachtbetriebs hat die Firma Vion die Mängel an Decken, Wänden und Böden weitestgehend behoben.

Organisatorische Maßnahmen sind unter anderem:

. Vion hat zwei qualifizierte Handlungsbevollmächtigte für den Bereich Lebensmittelhygiene und Tierschutz eingestellt, welche die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften dauerhaft sicherstellen sollen, den Betrieb beraten und ggf. Maßnahmen veranlassen und sich mit den Aufsichtsbehörden eng abstimmen sollen.

. Verbesserung in der Qualitätssicherung (QS), z.B. durch Nachschulungen in QS und HACCP (Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) . Hygieneschulungen für die Beschäftigten . regelmäßige Gespräche der Verantwortlichen bei VION mit dem Compliance Beauftragten (s.u.) des Kreises

               

Wie wird die Kontrolle durch die Kreisveterinärbehörde in Zukunft gewährleistet? Was ändert sich?

 

Der Kreis wird seine Überwachung neu aufstellen und verstärken. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere:

 

Die für die Überwachung zuständige Veterinärbehörde hat eine weitere Überwachungsebene geschaffen. Ein Fachtierarzt für Fleischhygiene wird als Compliance-Beauftragter die Arbeit des vor Ort tätigen Fleischhygieneamtes kontrollieren. Er untersteht direkt der Landrätin und der Fachbereichsleitung Gesundheit für Mensch und Tier.

 

Der Beauftragte wird unter anderem die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen überwachen und das Qualitätsmanagement des Fleischhygieneamts und die Prozessabläufe verbessern. Zudem wird er wöchentlich die Eintragungen in den Veterinärkontrollbüchern prüfen, monatlich Gespräche mit Vion und dem Fleischhygieneamt führen und der Fachbereichsleitung berichten.

Es wird zusätzlich bis auf Weiteres monatlich angekündigte Vollkontrollen durch die Fachbereichsleitung geben. Dazu wird ein Vertreter der Veterinäraufsicht eines anderen Landkreises hinzugezogen.

               

Wie wird das MELUR seine Rolle als Fachaufsicht wahrnehmen?

Die Fachaufsicht hat die Aufgabe zu überwachen, dass die Kreisveterinärbehörde den mängelfreien Betrieb sicherstellt. Die Fachaufsicht wird den Kreis Segeberg zu einer verstärkten Kontrolltätigkeit bei Vion anweisen und sich vom Kreis engmaschig berichten lassen. So muss vor Ort die Beseitigung erkannter Mängel schnell und nachhaltig durchgesetzt werden. Zudem wird die Fachaufsicht selbst unangekündigte Kontrollen durchführen. 

 

Der konkrete Fall in Bad Bramstedt hat zudem eine Reihe von Fragen zum System Tierproduktion und Schlachtung aufgeworfen. Das Kontrollsystem muss unter die Lupe genommen werden. Dazu wird das MELUR Gespräche mit den Kreisen wie mit den Ländern und dem Bund führen.

 

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

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