04.04.2013 | 20:05:00 | ID: 14828 | Ressort: Landwirtschaft | Veranstaltungen

Landwirte Mecklenburg-Vorpommerns investieren in die Zukunft

Schwerin (agrar-PR) - "Nach Sachsen-Anhalt ist Mecklenburg-Vorpommern mit aktuell 40,7 Großvieheinheiten je 100 Hektar die tierärmste Region in Deutschland."
Das betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Donnerstag in Linstow auf dem Landesbauerntag, der sich mit der Zukunft der Nutztierhaltung befasste.

Während 1990 noch über 1,1 Mio. Rinder und knapp 2 Mio. Schweine gehalten wurden, haben sich die Zahlen bis heute mehr als halbiert. In den zurückliegenden sieben Jahren ist der Tierbesatz in M-V um 1,7 GV/100 ha gewachsen. In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl im gleichen Zeitraum um 9,9 auf 130,9 GV/100 ha.

Die Land- und Ernährungswirtschaft ist noch vor dem Tourismus der wichtigste Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern, der kräftig in die Zukunft investiert.

In der aktuellen Förderperiode wurde allein über das Agrarinvestitionsförderprogramm AFP in Mecklenburg-Vorpommern mit 116 Mio. Euro Zuschuss (davon 15 Mio. Euro in besondere Tierschutzmaßnahmen) ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 464 Millionen Euro umgesetzt. Allein in den Boden investierten die Landwirte Mecklenburg-Vorpommerns insgesamt ca. 1.100 Mio. Euro.

"Moderne Ställe und Anlagen kosten Geld und dieses Geld muss über Produktivität wieder erarbeitet werden", so der Minister. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zu einer modernen, marktfähigen und am Tierwohl orientierten Viehwirtschaft. "Ausschlaggebend ist, ob jedes Einzeltier den Tierschutzanforderungen gemäß gehalten werden kann", betonte der Minister. "Das stellt natürlich umso höhere Anforderungen an das Management, je mehr Tiere pro Einheit gehalten werden."

Andererseits müsse auch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Produkte wieder gestärkt werden. Deshalb unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die Kennzeichnung der Haltungsform und Herkunft auf Lebensmittelverpackungen.

 "Die Entwicklung zu immer größeren Einheiten in Tierhaltungsbetrieben entspricht nicht meinem politischen Wunschbild", so der Minister. "Ich möchte überschaubare Anlagengrößen in Betrieben, die über genügend Flächen für eine umweltgerechte Wirtschaftsdüngerausbringung verfügen. Ich will die Bodengebundenheit der Tierhaltung. Geplante Investitionen müssen von der regionalen Bevölkerung mitgetragen werden. Dazu gilt es, eine intelligente Standortfindung zu organisieren und die Kompetenz der Kommunen im Baurecht zu stärken."

Zur Genehmigungspraxis für Tierhaltungsanlagen in der Nähe von FFH-Gebieten erläuterte der Minister: "Natürlich muss sich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auf die Gesamtanlage einschließlich des Altstalles erstrecken. Doch dies kann im Einzelfall zu dem paradoxen Ergebnis führen, dass die Erweiterung einer Anlage im Ergebnis nicht oder nur schwer zu genehmigen ist, obwohl sich die Maßnahme insgesamt positiv auf die Umwelt auswirken würde", so der Minister. Um die Vollzugspraxis zu erleichtern und gerichtsfeste Entscheidungen zu bekommen, hat das Landwirtschaftsministerium mit Schreiben von 19.02.2013 an die nachgeordneten Naturschutzbehörden Hinweise zur FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Tierhaltungsanlagen gegeben.

Gegenwärtig gibt es für 70 Stallbauvorhaben Prüfungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch). Davon befinden sich 43 in der Nähe von FFH-Gebieten. Hinter den Anträgen steht ein Investitionsvolumen von ca. 100 Mio. €, mit denen ca. 100 Arbeitsplätze gesichert werden können. (PD)
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