07.11.2013 | 18:00:00 | ID: 16385 | Ressort: Landwirtschaft | Veranstaltungen

Richwien: „Landwirtschaftliche Betriebe strategisch an neuen Rahmenbedingungen ausrichten“

Erfurt (agrar-PR) - Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Mittelpunkt der 15. Jahrestagung Thüringer Landwirtschaft

Nach der Einigung der deutschen Landwirtschaftsminister über die Verteilung der EU-Agrarmittel ab 2014 will Thüringen zügig seine Planung für die neue Förderphase abschließen. „An bewährten Programmen für die Landwirtschaft werden wir festhalten. Gleichzeitig setzen wir inhaltlich einige neue Akzente, zum Beispiel bei der Förderung klimafreundlicher Produktionsweisen“, sagte Thüringens Agrarstaatssekretär Roland Richwien am Donnerstag anlässlich der 15. Jahrestagung Thüringer Landwirtschaft in Erfurt. Der Staatssekretär stimmte die Branche zudem auf schrumpfende Fördertöpfe im Freistaat ein.

 

Von 2014 bis 2020 stehen in Thüringen voraussichtlich pro Jahr rund 100 Millionen Euro für die strukturelle Förderung von Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung aus dem ELER-Fonds zu Verfügung. Das sind jährlich etwa sieben Millionen Euro weniger als in den Vorjahren. Aus diesen Mitteln werden unter anderem die Investitionsförderung, die Ausgleichzulage in benachteiligten Gebieten oder das KULAP-Programm finanziert, die es allesamt auch in der neuen Förderperiode geben wird. Im Falle des KULAP wird der Katalog förderfähiger Maßnahmen allerdings um den Klimaschutz erweitert, in der Agrarinvestitionsförderung wird künftig noch stärker auf Tier- und Verbraucherschutz geachtet.

 

Als problematisch bewertete Richwien die Umverteilung der Direktzahlungen von großen zu kleinen Betrieben aufgrund der festgelegten Zusatzzahlung für die ersten Hektare. „Durch die Zusatzzahlung, die bundesweite Angleichung der Betriebsprämien, die spezielle Förderung von Junglandwirten und anderes summieren sich die Verluste für Thüringen auf etwa 20 Millionen Euro pro Jahr“, sagte der Staatssekretär. Er forderte die Landwirte auf, ihre Betriebe strategisch an den neuen Rahmenbedingungen auszurichten.

 

Hintergrund

Im September 2014 haben sich das Europäische Parlament und der Agrarrat auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2015 geeinigt. Danach werden u.a. künftig 30 Prozent der Direktzahlungen an Klima- und Umweltschutz förderliche Methoden der Landbewirtschaftung gebunden („greening“). Außerdem erhalten die Mitgliedsstaaten in einem sehr viel größerem Umfang als bisher die Möglichkeit, die Agrarpolitik national auszugestalten.

 

Die deutschen Agrarminister der Bundesländer haben sich am Montag in München auf ein Modell der nationalen Umsetzung geeinigt. Die Kernpunkte sehen wie folgt aus:

eine bundeseinheitliche Greening-Zahlung sofort ab 2015 und eine bundeseinheitliche Basisprämie in drei Schritten bis zum Jahr 2019, die Förderung von Junglandwirten durch einen Zuschlag bei den Direktzahlungen, eine pauschale Förderung von Kleinlandwirten, eine Zusatzzahlung für die ersten Hektare in Höhe von 50 EURO für die ersten 30 Hektar und 30 EURO für die nächsten 16 Hektar je Betrieb, die Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungen („1. Säule“) in die 2. Säule, mit der Maßgabe sie dort für Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage und ökologischen Landbau einzusetzen und die Festlegung auf einen Verteilungsschlüssel bei den ELER-Mitteln bei Berücksichtigung eines Mindestbetrags von 50 EURO je Hektar für alle Länder. (tmlfun)
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