19.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5423 | Ressort: Landwirtschaft | Veranstaltungen

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: "Weinbau in Baden-Württemberg hat eine breite gesellschaftliche Verankerung"

Stuttgart (agrar-PR) - 3. Esslinger Weinforum / Landesregierung stärkt heimische Weinwirtschaft
"Weine aus Württemberg sind Spitzenprodukte, die sich durch eine große Vielfalt, hohe Qualität und regionale Besonderheiten auszeichnen. Sie sind feine Tropfen mit Charakterstärke und herrlichem Aroma", sagte die für den Weinbau im Land zuständige Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Samstag (17. April) anlässlich des 3. Esslinger Weinforums.

Der Weinbau in Baden-Württemberg habe eine breite gesellschaftliche Verankerung und präge die Landschaften entlang des Rheins und des Neckars. So sei das Land mit 28.000 Hektar und rund 34.000 Weinbaubetrieben das zweitgrößte Weinbau treibende deutsche Land. Mit insgesamt rund 20 Prozent Steillagenanbau seien etwa fünf Prozent der Flächen Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden könnten.

„Der Steillagenanbau ist ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau“, betonte die Staatssekretärin. Der Rückgang des Weinbaus in vielen Steillagengebieten zeige allerdings, dass diese Weine aus Kostengründen am globalisierten Weinmarkt häufig nicht wettbewerbsfähig seien. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Förderung von Steillagen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU weiter zu entwickeln.

Wesentlich mit dem Erhalt dieser gewachsenen Weinbaukulturlandschaft sei die Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben verbunden. Nach Beschlüssen im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus und könne dann national nur noch bis zum Jahr 2018 verlängert werden. „Dieser Beschluss muss im Rahmen der für die Gemeinsame Weinmarktorganisation im Jahr 2012 vorgesehenen Halbzeitbewertung revidiert werden“, betonte Gurr-Hirsch. Der Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde darüber hinaus den Bemühungen um Förderung von Weinqualität und dem Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und Weinbausteillagen massiv zuwider laufen.

Baden-Württemberg setze sich in vielfältiger Weise für den Erhalt einer wettbewerbsfähigen Weinwirtschaft im Lande ein. So sei im Jahr 2009 in Abstimmung mit der Weinwirtschaft ein erfolgreiches Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau auf den Weg gebracht worden. Dieses Förderprogramm sei in vier Teile gegliedert. So solle die Umstrukturierung und Modernisierung von Rebflächen weitergeführt werden, Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten und Investitionen im Zusammenhang mit Fusionen unterstützt werden. Außerdem sollten Investitionen in Qualität und Innovation gefördert werden. Hauptziele des neuen Förderprogramms seien, den Export der heimischen Weine zu steigern, die Zusammenarbeit zu fördern und die Strukturen weiter zu optimieren sowie die Qualität der Weine ständig weiter zu entwickeln. Dafür stünden Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung.
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