17.03.2011 | 15:14:00 | ID: 8650 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Baden-Württemberg kämpft im Bundesrat für Qualität im Weinbau

Berlin (agrar-PR) - Minister Wolfgang Reinhart: Biologische Vielfalt und nachhaltige Landbewirtschaftung in kleinen Familienbetrieben dürfen nicht gefährdet werden.
„2.000 Jahre lang ist der traditionelle Weinbau schon Bestandteil unserer europäischen Kultur. Auch in Zukunft sollen sich europäische Weine weiter durch Vielfalt, Qualität und nachhaltigen Anbau auszeichnen“, sagte Bundesratsminister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart in Berlin.

Auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz befasst sich der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (18. März 2011) mit der Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Europäischen Kommission klar für eine Verlängerung der Pflanzungsrechtregelung auf den 31.12.2025 einzusetzen. Außerdem soll die Ausgestaltung der Anbauregeln auf die EU-Mitgliedsstaaten übertragen sowie die Möglichkeit für Qualitätsweinregionen bestehen, die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung im Weinbau auch nach dem 31.12.2025 weiter gelten zu lassen.

Der Bundesrat befürchtet, dass durch die Abschaffung der bestehenden Regelung in vielen Regionen Europas eine agrarindustrielle Produktion in einfach zu bewirtschaftenden Flachlagen entstehen könnte. Dadurch wäre die Nutzung von Hang- und Steillagen, eine Besonderheit des Weinbaus in Deutschland und vielen europäischen Regionen, gefährdet. „Für den Fortbestand kleiner, traditionsreicher Unternehmen  und der damit zusammenhängenden Vielfalt und Qualität  im Weinbau ist eine Verlängerung der vorübergehenden Pflanzenrechtregelung deshalb unabdingbar“, erklärte Reinhart. „Denn gerade dieser Weinbau steht für Qualität, biologische Vielfalt und nachhaltige Landbewirtschaftung, die häufig in Familienbetrieben mit kleinen und sehr kleinen Produktionsstrukturen entsteht. Diese Familienbetriebe dürfen wir nicht gefährden.“

Zurzeit gilt die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung im Weinbau  bis zum 31.12.2015 mit einer Verlängerungsoption für Mitgliedsstaaten auf den 31.12.2018. „Danach“, so fürchtet Reinhart, „stünde einer Agrarindustrialisierung des Weinbaus nichts mehr im Wege, was einen „Identitätsverlust“ der Qualitätsweinregionen bedeute. Das wäre besonders für Baden-Württemberg schmerzhaft, da das Land einige typische Rebsorten hat“. (PD)
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