06.12.2012 | 12:45:00 | ID: 14098 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Baden-Württemberg setzt sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Erhalt der Weinkulturlandschaft ein

Stuttgart (agrar-PR) - Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Erhalt des Anbaustopps für Reben bedeutet Erhalt unserer traditionellen, touristisch wie ökologisch attraktiven Weinbau-Kulturlandschaften“
Ministerialdirektor lädt Vertreter der Europäischen Kommission, Mitglieder des europäischen Parlaments, Vertreter der „Hochrangigen Gruppe Wein\" sowie des Berufsstandes zu einem Gespräch zum Erhalt der Anbauregeln im Weinbau ein

„Der Weinbau ist in vielen Regionen Europas ein bestimmender Teil der Kulturlandschaft. Eine nachhaltige Produktion wirkt sich maßgeblich auf den Erhalt der Kulturlandschaften, auf Gastronomie, Tourismus und nicht zuletzt auch auf den Naturschutz aus. Deswegen lädt die baden-württem­bergische Landesregierung in der entscheidenden Phase vor dem abschließenden vierten Treffen der so genannten ´High-Level-Group Wine\' am 14. Dezember nochmals zu einem Gespräch zur Ausgestaltung der Weinbauregelungen in die Landesvertretung nach Brüssel ein. Wir wollen hier gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern von Kommission und Parlament und gemeinsam mit den Repräsentanten der Weinbauverbände nochmals die möglichen Folgen darstellen, welche die Aufhebung des Anbaustopps für Reben auf unsere Kulturlandschaften haben kann, und daher eindringlich vor der Aufhebung warnen. Baden-Württemberg spricht sich deutlich gegen eine Liberalisierung des Weinanbaus aus\", betonte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, am Mittwoch (5. Dezember) in Brüssel. Die „High-Level-Group Wine\" ist ein von der Europäischen Kommission einberufenes international besetztes Expertengremium, das ein Votum über die Frage Erhalt oder Aufhebung des Anbaustopps im Weinbau abgeben wird.

Die EU-Kommission hat bei den aktuellen Diskussionen um das Auslaufen des Anbaustopps für Reben den Vorschlag ins Spiel gebracht, innerhalb der bestehenden Anbaugebiete die Produktion durch Branchenverbände zu verwalten und außerhalb der bestehenden Anbaugebiete den Anbau von Reben mehr oder weniger freizugeben. Diese Überlegungen weichen damit nur unwesentlich von der ursprünglich geplanten vollständigen Liberalisierung ab. „Wir wollen verhindern, dass der Weinbau von den angestammten Qualitätsflächen in die Ebene und damit in qualitativ weniger geeignete Flächen abwandert\", sagte Reimer. Eine Abkehr von den bewährten Anbauregeln ginge zu Lasten der gewachsenen Weinbaukulturlandschaften, des Steillagenweinbaus, des Weintourismus, der Weinqualität, der Ökologie und Nachhaltigkeit und schließlich der Weinbaustrukturen und der Wirtschaftlichkeit des Weinbaus insgesamt. „Die Pläne der EU-Kommission würden zu einer unkalkulierbaren Veränderung führen. Die Liberalisierung im Weinbau und damit die Aufhebung des Anbaustopps für Reben lehnen wir deshalb gemeinsam mit allen anderen europäischen Qualitätsweinbauregionen ab\", so Ministerialdirektor Reimer.

Hintergrundinformationen: Seit Jahrzehnten besteht im europäischen Weinbau ein bewährtes System von Qualitäts- und Anbauregeln mit Anpflanzrechten. Die Qualitätsweinbauregionen haben in diesem Zusammenhang die Anbaugebiete für den Weinbau abgegrenzt, geeignete Rebsorten klassifiziert, Mindestmostgewichte festgelegt sowie Hektarhöchsterträge definiert. Diese ganzheitliche Qualitätspolitik hat sich bei konsequenter Umsetzung bewährt.

Mit der letzten Reform des Weinmarktes hat die EU im Jahr 2008 beschlossen, den seit 1976 bestehenden Anbaustopp für Reben nur noch bis Ende 2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustopp von den Mitgliedstaaten bis höchstens Ende 2018 verlängert werden. Ein Ende des Anbaustopps würde den Anbau von Weinreben auf beliebigen Flächen ermöglichen. Der aufwändige Steillagenweinbau wäre nicht mehr konkurrenzfähig und würde aufgegeben werden. Die gewachsene Weinbau-Kulturlandschaft würde sich deutlich verändern und an Attraktivität verlieren, die zu erwartende Massenproduktion von Wein zu erheblichen Marktstörungen und Werteverlusten führen.

Die Europäische Kommission wird eine Halbzeitbewertung der bestehenden Weinmarktreform vornehmen und dabei auch die Frage der zukünftigen Handhabung des Anbaustopps im Weinbau erörtern. Die EU-Kommission hat deshalb eine hochrangige Arbeitsgruppe („High-Level-Group Wine\", „Hochrangige Gruppe Wein\") unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten zur Thematik „Anbauregeln im Weinbau\" eingesetzt, die bis Ende 2012 über die weitere Vorgehensweise beraten soll. In dieses Gremium wurde auch ein Vorschlag zum Erhalt des Europäischen Weinbaus eingebracht, der von den elf weinbautreibenden Mitgliedsstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Bulgarien, Österreich und Griechenland erarbeitet wurde. Dieser sieht im wesentlichen den Erhalt des Anbaustopps vor, wobei ein modifizierter Zugang zu Pflanzungsrechten vorgesehen ist und die Vergabe von zusätzlichen Neuanpflanzungsrechten vorgeschlagen wird.


Christina Riedlinger
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