25.06.2015 | 14:10:00 | ID: 20577 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Höfken zur Bilanz der Weinüberwachung: „Kontrollen dienen dem Schutz der redlichen Winzer“

Mainz (agrar-PR) - Viele kleine Beanstandungen, keine Gesundheitsgefahren, aber einige schwerwiegende Täuschungen und Verfälschungen: So lautet das Resümee des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwachung im Jahr 2014.
„Die Arbeit der Weinkontrolleure und der Weinchemiker des Landesuntersuchungsamts dient vor allem der Qualitätssicherung des rheinland-pfälzischen Vorzeigeprodukts Wein“, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken am Donnerstag in Mainz.

Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, führten die Spezialisten im vergangenen Jahr über 6.000 Kontrollen vor Ort durch und untersuchten über 4.000 Proben von in Rheinland-Pfalz erzeugten sowie importierten Weinen. Ergebnis: Knapp jede achte Probe musste beanstandet werden.

Die meisten Beanstandungen bezogen sich auf Kennzeichnungsfehler. Ein deutlich kleinerer Teil der Proben (4,2 Prozent) fiel auf wegen Grenzwertverstößen und unzulässigen Behandlungen. „Bei den unzulässigen Behandlungen handelt es sich um vorsätzliche Verfälschungen, die der gesamten Branche schaden“, so Ministerin Höfken.

Ein kontinuierliches Problem seien illegale Aromazusätze. So stellten die Weinkontrolleure des LUA bei einem rheinland-pfälzischen Barrique-Weißwein schon bei der Verkostung ein „aufgesetztes Vanillearoma“ fest. Im Labor wurde bewiesen, dass der Wein weder im Barriquefass gelagert noch mit Holzchips behandelt worden war.

Tatsächlich hatte der Winzer dem Wein gewöhnlichen Vanillezucker aus dem Supermarkt zugegeben, um das Aroma aufzubessern. Der Wein war ebenso wenig verkehrsfähig wie der eines bulgarischen Winzers, der beim Geschmack seines Roséweines mit künstlichen Fruchtaromen nachgeholfen hatte.

Nicht immer ist bei verbotenen Aromen betrügerische Absicht im Spiel. Kellereien und auch Winzer finden zunehmend Geschmack an der Produktion und am Verkauf von trendigen aromatisierten weinhaltigen Getränken. Werden auf derselben  technischen Produktionslinie abwechselnd  aromatisierte Getränke und klassischer Wein hergestellt, kann es passieren, dass Aromen in den Wein geraten.

Ebenso tabu wie der Zusatz von Aromen ist die Wässerung von Weinen. 2014 flogen deswegen zwei Weine aus den italienischen Abruzzen auf: ein  Biowein mit geschützter geografischer Angabe und ein konventionell produzierter Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Weil beide Weine gewässert waren, durften weder die 3.660 Flaschen Biowein noch die 630 Flaschen konventioneller Wein verkauft werden.

Die Restsüße und damit auch die Geschmacksrichtung verändern wollten indes zwei rheinland-pfälzische Weinbaubetriebe. Sie versetzten ihre Spätlesen mit reichlich Rübenzucker – ein schwerer Verstoß gegen das Weingesetz. Ein anderer Winzer fand seinen Wein zu blass für die Qualitätsweinprüfung und verpasste ihm mit Hilfe des Farbstoffs Chinolingelb (E 104) eine schwach hellgrün leuchtende Farbe. Das Problem: E 104 ist für bestimmte Lebensmittel zugelassen, für Wein aber verboten. Der Winzer hatte den Farbstoff gleich bei mehreren Weinen eingesetzt, insgesamt waren 3.500 Liter betroffen.

Als „erfreuliche Nachricht“ hob Ministerin Höfken hervor, dass die LUA-Experten 2014 bei der Suche nach Schwermetallen und Pflanzenschutzmittelrückständen in Weinen nicht fündig wurden. In allen 49 auf Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Mangan und Thallium untersuchten Weinen aus überwiegend rheinland-pfälzischem Anbau seien die von der Weinordnung festgelegten Grenzwerte deutlich unterschritten worden. Insgesamt 50 Proben wurden auf ihre Gehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht, darunter 9 Proben Federweißer. Bei keiner Probe waren die gesetzlichen Grenzwerte überschritten. (mulewf-rlp)
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