18.04.2016 | 08:35:00 | ID: 22184 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Rindenproben bei zwei sächsischen Winzern positiv

Dresden (agrar-PR) - Weiteres Indiz für Direktanwendung verbotener Pflanzenschutzmittel im Wein
Zur Aufklärung der Ursachen der festgestellten Dimethoat-Kontaminationen in verschiedenen Weinen von drei sächsischen Kellereien hat das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in den vergangenen Monaten eine Reihe von Kontrollen in Weinbaubetrieben durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden die vorgeschriebenen Aufzeichnungen der Betriebe und die in den Betrieben vorhandenen Pflanzenschutzmittel kontrolliert.

Außerdem wurde eine Vielzahl von Proben entnommen. Dabei kam ein bislang kaum genutztes Verfahren zum Einsatz: Die Entnahme von Proben aus der Rinde der Weinstöcke. Es sollte weitere Beweise dafür liefern, dass die in den Keltertrauben gefundenen Dimethoat-Rückstände nicht durch eine Abdrift, sondern durch eine Direktanwendung im Wein verursacht wurden.

Eingeholte Informationen des Pflanzenschutzmittelherstellers sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ließen die bisherigen Aussagen zweifelhaft erscheinen.

Für sechs auf diese Weise kontrollierte Betriebe liegen dem LfULG jetzt die ersten Analyseergebnisse vor. Bei vier Betrieben wurden keine Dimethoat-Rückstände in der Weinrinde gefunden. Allerdings wiesen die genommenen Proben aus den beiden anderen, bereits im Focus stehenden Betrieben, sehr hohe Rückstandswerte auf. Sie lagen im Bereich von einem bis 15 Milligramm pro Kilogramm Rinde.

Zum Vergleich: In den kontaminierten Keltertrauben wurden 0,75 Milligramm Dimethoat pro Kilogramm festgestellt. Die Höhe der gefundenen Dimethoat-Rückstände in der Rinde ist dem LfULG zufolge nur durch eine direkte Anwendung eines im Weinbau verbotenen dimethoathaltigen Pflanzschutzmittels erklärbar.

Auf dieser Grundlage hat das LfULG die bereits laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen zwei mutmaßlich Verantwortliche um den Vorwurf der Anwendung eines im Weinbau verbotenen Pflanzenschutzmittels erweitert. Die Beschuldigten haben nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit, sich zu diesen Vorwürfen zu äußern. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt rein rechtlich weiter die Unschuldsvermutung. (SMUL)
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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
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