04.12.2018 | 18:15:00 | ID: 26680 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Neue Förderoptionen auf europäischer Ebene könnten den Steillagenweinbau zusätzlich unterstützen“

Stuttgart (agrar-PR) - Baden-Württemberg setzt sich im Gespräch mit Vertretern der EU-Kommission in Brüssel für mehr Entscheidungskompetenzen der Mitgliedstaaten bei der Änderung von Produktspezifikationen beim EU-Weinbezeichnungssystem ein
„Der Steillagenweinbau ist ein Markenzeichen für den europäischen und den baden-württembergischen Weinbau. Vor allem die Terrassen- und Handarbeitslagen haben einen hohen kulturellen und naturschutzfachlichen Wert. Deshalb hat Baden-Württemberg in diesem Jahr eine neue Fördermaßnahme für Weinbausteillagen geschaffen. Um den Fortbestand der Steillagen europaweit zu sichern, braucht es auch neue Förderoptionen auf europäischer Ebene“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, im Nachgang zu einem kürzlich geführten Gespräch mit Vertretern der EU-Kommission in der Landesvertretung von Baden-Württemberg in Brüssel.

Aly Leonardy, Vizepräsident der Versammlung der weinbautreibenden Regionen Europas (AREV) unterstrich beim Gespräch den einzigartigen Charakter dieser Weinberge mit ihren bedeutenden und vielfältigen ökonomischen, ökologischen, sozialen als auch kulturellen und touristischen Funktionen. Zahlreiche Regionen quer durch Europa wiesen solche erhaltungswürdigen Lagen auf. Die aktuellen finanziellen Fördermaßnahmen reichten für die Erhaltung des Weinbaus in Steil- und Terrassenlagen in vielen europäischen Regionen nicht aus; viele dieser Rebflächen würden aufgegeben. Es sei deshalb erforderlich, die Weinbausteillagen im Rahmen der EU-Stützungsprogramme stärker zu berücksichtigen. 

Weiterer Gegenstand des Brüsseler Gesprächs war die Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens zur Änderung von Produktspezifikationen beim Weinbezeichnungssystem der EU. „Das zweistufige Verfahren, bestehend aus einem nationalen Vorverfahren und dem Entscheidungsverfahren auf europäischer Ebene, um Änderungen von sogenannten Lastenheften für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben vorzunehmen, ist zu langwierig“, so die Staatssekretärin. 

Auch der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, Klaus Schneider, betonte die Notwendigkeit schnellerer Verfahren, da auf klimawandelbedingte Wetterextreme und neue Schädlinge kurzfristig reagiert werden müsse. Die Schutzgemeinschaften der Winzer könnten zwar nun Entscheidungen treffen und Anträge an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellen, die zweite derzeit mehrjährige Überprüfung auf EU-Ebene verhindere aber aktuell noch eine schnelle Anpassung der Lastenhefte. 

Branka Tome, stellvertretende Referatsleiterin für „Geografische Angaben“ in der EU-Kommission, sicherte ein baldiges Inkrafttreten eines vereinfachten Verfahrens rückwirkend zu. Anträge, die der Kommission bereits vorliegen, würden dann an die nationalen Behörden zurückgegeben. Gurr-Hirsch appellierte abschließend, das neue Verfahren schnellstmöglich in Kraft zu setzen, um die nationalen Regeln für ein Standardverfahren frühzeitig definieren zu können.

Hintergrund

Zentrale Förderinstrumente des Landes für den Steillagenweinbau sind das Umstrukturierungsprogramm, über das Investitionen in Steillagen hangneigungsabhängig mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden, der FAKT-Bewirtschaftungszuschuss mit 900 Euro pro Hektar und Jahr und neu ab 2018 der schon genannte Bewirtschaftungszuschuss für Handarbeitslagen von 3.000 Euro pro Hektar und Jahr.

Mit dem neuen Zuschuss für Handarbeitslagen sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Darüber hinaus kann die Neuanlage, die Sanierung, Reparatur oder die Freistellung von naturschutzwichtigen Trockenmauern über Mittel der Landschaftspflegerichtlinie oder der Stiftung Naturschutzfonds gefördert werden. Mittels des Ökokontos können die Kosten der Trockenmauersanierung über den Verkauf von Ökopunkten refinanziert werden. Für den Erhalt des Wissens um den fachgerechten Mauerbau werden seit 2012 regelmäßige Schulungskurse angeboten, die vom Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz finanziell unterstützt werden. 
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