06.02.2014 | 17:34:00 | ID: 17017 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Verbraucherminister Alexander Bonde: „Qualitätsweine aus Baden und Württemberg sind Botschafter für höchsten Genuss“

Stuttgart (agrar-PR) - Badischer Wein und Württemberger Wein in Genießer-Galerie des Landes aufgenommen
„Ich freue mich, heute zwei unverwechselbare regionale Spezialitäten in die Genießer-Galerie aufnehmen zu können. Die Europäische Union hat dem Badischen Wein und dem Württemberger Wein das amtliche Siegel 'geschützte Ursprungsbezeichnung' verliehen und sie damit besonders geschützt. Badischer und Württemberger Wein prägen seit Jahrhunderten die regionale Küche, die Kultur und die Landschaft. Sie sind auch weit über das Genießerland hinaus Botschafter für Genuss auf höchstem Niveau“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Donnerstag (6. Februar) in Stuttgart bei der feierlichen Aufnahme der Spezialitäten Badischer Wein und Württemberger Wein in die Genießer-Galerie des Landes Baden-Württemberg. Wein sei ungleich stärker als andere Lebensmittel regional und kulturell verwurzelt, so Bonde. „Wer Wein aus Baden-Württemberg genießt, leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer jahrtausendalten Wein-Anbautradition, zur Erhaltung der Biodiversität und einer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft“, so der Minister abschließend.

Hintergrundinformationen:

Seit mehr als 20 Jahren besteht mit der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen - „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) - will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren.

Aktuell sind in der EU über 1.100 Lebensmittel sowie über 1.800 Weine und über 120 Spirituosen geschützt. Der Antrag auf Eintragung der Anbaugebiete Baden und Württemberg als geschützte Ursprungsbezeichnung nach EU-Recht wurde im Jahr 2011 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) gestellt. Zwischenzeitlich ist die Eintragung dieser beiden Ursprungsbezeichnungen in das Register von in der EU geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen im Weinsektor erfolgt. Zusammen mit dem Badischen Wein und dem Württemberger Wein sind die sechs Landweingebiete Badischer Landwein, Schwäbischer Landwein, Taubertäler Landwein sowie Landwein Neckar, Landwein Oberrhein und Landwein Rhein-Neckar als geschützte geografische Angaben nach europäischem Recht eingetragen worden.
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