05.01.2015 | 20:35:00 | ID: 19448 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Weinbauministerin Höfken: Bundesregierung darf deutschen Weinbau nicht aufs Spiel setzen

Mainz (agrar-PR) -

„Ein Mosel- oder Rheinwein – made in USA darf weder unseren Winzern noch den Verbrauchern aufgetischt werden. Die Bundesregierung muss unsere deutschen regionalen Weine vor unlauterem Wettbewerb und die Verbraucher vor irreführenden Bezeichnungen schützen, anstatt sie durch Freihandelsabkommen aufs Spiel zu setzen“. Damit reagierte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken auf die jüngsten Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt. Er hatte im Spiegel erklärt, man könne nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen, wenn man die Chancen des freien Handels mit dem riesigen US-amerikanischen Markt nutzen wolle. Damit bagatellisiere der Bundesminister die Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, für die negative Auswirkungen prognostiziert werden.

Die Äußerung Schmidts bestätige auch die Befürchtungen, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP die Lebensmittel- und Umweltstandards sowie der Schutz regionaler Erzeugnisse und Spezialitäten unter die Räder kommen, so Ministerin Höfken. Im Weinland Nr. 1 Rheinland-Pfalz sei vor allem der Wein gefährdet. Auch der Deutsche Weinbauverband und die Vereinigung der Europäischen Weinbauregionen AREV haben deutliche Kritik an der Ausgestaltung des Freihandelsabkommens geäußert und den Schutz der europäischen Herkunftsbezeichnungen für Wein gefordert. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich eindeutig und unmissverständlich hinter den deutschen und europäischen Weinbau stellt“, forderte Höfken. Die nur scheibchenweise an die Öffentlichkeit dringende Information zeige, wie leichtfertig hinter den Kulissen mit den Interessen von Erzeugern und Verbrauchern umgegangen werde.

Höfken wies noch einmal darauf hin, dass die im Rahmen von TTIP geplanten Einbeziehung von Investoren-Interessen auf allen Ebenen und Schiedsgerichte eine Gefahr für die demokratische Gesetzgebung sowie für die Umwelt-, Verbraucherschutz-  und Sozialstandards in Europa seien: „Es kann nicht sein, dass Investoren und Wirtschaftsvertreter bereits bei der Entstehung von Gesetzen mit am Tisch sitzen und vor geheimen Schiedsgerichten Forderungen erheben können, sobald Regelungen verschärft werden“, so die Ministerin.

 

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