03.05.2011 | 11:16:00 | ID: 9293 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Weinbauregionen für Erhalt des Anbaustopps

Stuttgart (agrar-PR) - Europäische Weinbauregionen sprechen sich für Weiterführung des Anbaustopps im Weinbau und Unterstützung des Steillagenweinbaus aus.
"Die europäischen Weinbauregionen müssen in den nächsten Monaten weiter alle Kräfte bündeln, um bei der Halbzeitbewertung der Reform der Weinmarktorganisation, die im Jahr 2012 von der Kommission durchgeführt wird, die Positionen der Weinbauregionen zu verankern. Ziel muss sein, das Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa zu erhalten", betonte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Dienstag (3. Mai 2011) in Stuttgart im Nachgang zur Tagung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) am 29. und 30. April in Toledo/Spanien. Dabei gehe es um den langfristigen Erhalt des Anbaustopps, die Weiterführung der Stützungsprogramme bis zum Jahr 2020, den Ausbau der Steillagenförderung, die Sicherung der traditionellen kellerwirtschaftlichen Verfahren, das Weinbezeichnungsrecht sowie die Qualitätspolitik. Der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen gehören 70 europäische Regionen an.

Von besonderer Bedeutung für das Weinbauland Baden-Württemberg sei die Frage der Förderung von Steillagen, so die Staatssekretärin. Rund 20 Prozent aller Rebflächen im Land würden in Steillagen kultiviert, etwa fünf Prozent seien Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden könnten. "Der Steillagenanbau ist auch ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau", unterstrich Gurr-Hirsch. Der Rückgang des Weinbaus in vielen Steillagengebieten zeige allerdings, dass diese Weine aus Kostengründen am globalisierten Weinmarkt häufig nicht wettbewerbsfähig seien. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Förderung von Steillagen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit den Weinbauverbänden habe das Land Baden-Württemberg daher einen Antrag zur Unterstützung des Steillagenweinbaus bei der Tagung der AREV eingebracht, der große Zustimmung fand.

Der gemeinsame Antrag des Landes Baden-Württemberg und der Weinbauverbände "Erhalt des Steillagenweinbaus für Reben in Europa" im Wortlaut:

"Der europäische Weinbau hat eine über 2000-jährige Tradition. Über die Jahrhunderte hinweg wurden die besten Lagen weinbaulich erschlossen. Hierzu gehören in vielen europäischen Regionen die Hang- und Steillagen. Der Weinbau in diesen Lagen steht für Qualität, biologische Vielfalt und nachhaltige Landbewirtschaftung durch Familienbetriebe, häufig in kleinen und sehr kleinen Produktionsstrukturen. Der Steillagenweinbau prägt die Kultur- und Erholungslandschaften in den Weinbau treibenden Ländern, ist ein Gesamtkunstwerk land- und weinbaulichen Schaffens und ein europäisches Kulturgut.

Allein durch die Weiterführung des Anbaustopps für Reben kann die nachhaltige Bewirtschaftung der Weinbau-Steillagen nicht sichergestellt werden.

Der Erhalt der Steillagen ist eine gesamteuropäische Aufgabe, die im Rahmen der Halbzeitbewertung der Weinmarktorganisation in Bezug auf die Fördermaßnahmen stärker berücksichtigt werden muss.


Stützungs- und Förderungsmaßnahmen

Der Rückgang des Weinbaus in vielen Hang-, Steil- und Terrassenlagen zeigt an, dass die Weine aus diesen Herkünften am globalisierten Weinmarkt aus Kostengründen nicht oder kaum wettbewerbsfähig und die bisherigen Förder- und Stützungsmaßnahmen unzureichend sind. Deshalb gilt es, die Förderung von Weinbausteillagen innerhalb der Maßnahmen der sogenannten ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) auszubauen und sie besser aufeinander abzustimmen.
 
Im Rahmen der Stützungsprogramme der Verordnung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte (eGMO) sind bestimmte Maßnahmen zum Erhalt und zum Ausbau des Steillagen- und Terrassenweinbaus förderfähig. Die Fördertatbestände der ersten Säule der GAP sollten jedoch ausgeweitet und das gesamte Instrumentarium als ein eigenständiges Maßnahmenpaket (ebenso wie Investitionsförderung, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, Absatzförderung auf Drittlandsmärkten etc.) in der Verordnung über die eGMO ausgewiesen werden.

Neue oder zu stärkende Förderinhalte allgemein können zum Beispiel die Förderung des Wiederaufbaus und des Erhalts von Terrassen und Trockenmauern, die technische Erschließung von Weinbausteillagen oder auch der Schutz vor Erosion sein.

Die Förderungsmaßnahmen in der zweiten Säule der GAP kommen in vielen Regionen nicht wie erhofft zum Tragen, da die betrieblichen Aufwendungen die finanziellen Zuwendungen weit übersteigen. Daher ist eine Überprüfung der Förderinstrumente und -bedingungen für den Steillagenweinbau dringend erforderlich.  Eine Unterstützung der Bewirtschaftung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in diesen Standorten sowie die Förderung weintouristischer Aktivitäten in Weinbausteillagenregionen sollten als Fördertatbestände anerkannt werden.

Die Einbeziehung der Steillagenregionen in die strukturell benachteiligten Gebiete und die Schaffung einer Ausgleichszulage für die Bewirtschaftung von Weinbausteillagen würde ein wichtiger Beitrag sein, um eine langfristige Sicherung des Weinbaus in Steillagen zu erreichen." (PD)
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