30.06.2016 | 15:25:00 | ID: 22546 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Wissing: Anträge für Rebpflanzungen können gestellt werden

Mainz (agrar-PR) - Ab 1. Juli 2016 können Winzerinnen und Winzer Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 stellen. Das hat Weinbauminister Volker Wissing heute mitgeteilt.
Anträge für Rebpflanzungen im Jahr 2017 können ab Freitag, den 1. Juli gestellt werden.

„Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung auf eine moderne Bewirtschaftung umzustellen und auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten“, erläuterte Wirtschafts- und Weinbauminister Volker Wissing.

Die Wiederbepflanzung im EU-Umstrukturierungsprogramm kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar (1.000 Quadratmeter) je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar (500 Quadratmeter). Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität, sie liegen zwischen 9.000 und 32.000 Euro pro Hektar.

In diesem Jahr teilt sich das Antragsverfahren erstmals in zwei Teile:

Im ersten Teil (mit Antragsfrist 31. Juli) müssen alle Flächen beantragt werden, die im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen und für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Sie beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Wiederbepflanzungen von nicht bestockten Flächen können ebenfalls beantragt werden, wenn das Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung stammt. Das ist der Fall bei Wiederbepflanzungsrechten, die vor dem 31. Dezember 2015 entstanden sind.

Teil zwei der Antragsstellung erfolgt im Januar des geplanten Pflanzjahres. Dieser entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die bereits den ersten Teil eines Antragsverfahrens durchlaufen haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Antragsunterlagen sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich. (mwvlw-rlp)
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