29.11.2010 | 19:00:00 | ID: 7163 | Ressort: Landwirtschaft | Wissenschaft & Forschung

90-jähriges Bestehen des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg

Freiburg (agrar-PR) - „Das Weinbauinstitut Freiburg ist unverzichtbar für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit des Weinbaus in Baden-Württemberg.
Die anerkannt hohe Qualität des heimischen Weinbaus wäre ohne die Arbeit der Freiburger Weinbauexperten undenkbar“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Freitag (26. November 2010) bei der Festveranstaltung zum 90-jährigen Bestehen des Staatlichen Weinbauinstituts in Freiburg (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). 
 
Seit 1920 stehe die Weinbauanstalt für anwendungsbezogene Forschung und Versuchstätigkeit in Weinbau und Kellerwirtschaft sowie für eine wissenschaftlich fundierte und gleichermaßen praxisnahe Aus-, Fort- und Weiterbildung. In vielen Bereichen hat sich das Weinbauinstitut auch international eine Spitzenstellung erarbeitet, zum Beispiel bei Prognosesystemen für Rebkrankeiten, der Resistenzzüchtung oder auch bei biologischen Kulturverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt sei die amtliche Qualitätsprüfung für Wein und Sekt. 
 
60 festangestellte Mitarbeiterinnen, 20 Lehrlinge und Praktikanten sowie zehn Mitarbeiter auf fremdfinanzierten Forschungsstellen würden am Institut im Dienste der heimischen Weinwirtschaft wertvolle Arbeit verrichten. 

 
Weinbaupolitik des Landes im europäischen Kontext

„Baden-Württemberg fördert den heimischen Weinbau auf vielfältige Weise. Unsere Bildungsangebote und unsere Förderprogramme sind auf den Erhalt der gewachsenen Weinbaukultur im Land ausgerichtet“, erklärte der Weinbauminister. Eine ausgewogene Weinbaupolitik des Landes müsse sich allerdings an den von Brüssel vorgegebenen Rahmenbedingungen orientieren. Von dort wehe den heimischen Winzerinnen und Winzern mitunter ein rauer Wind entgegen. 
 
Nach wie vor offen sei zum Beispiel die für den Weinbau im Land sehr wichtige Frage nach der Beibehaltung des Anbaustopps für Reben. „Die Weiterführung des Anbaustopps für Reben spielt eine zentrale Rolle“, betonte Köberle. Nach den Beschlüssen der EU zur Europäischen Weinmarktorganisation laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 aus. Er könne national noch bis zum Jahr 2018 verlängert werden. „Der Beschluss, den Anbaustopp für Reben aufzuheben, muss im Zuge der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Weinmarktorganisation, die für das Jahr 2012 vorgesehen ist, unbedingt revidiert werden“, betonte Köberle. 
 
Der Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde den Bemühungen um die Förderung von Weinqualität und den Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und Weinbausteillagen massiv zuwider laufen. Die Landesregierung werde sich weiterhin auf nationaler und internationaler Ebene für den Erhalt des Anbaustopps stark machen. Sie setze dabei auf die bewährte Zusammenarbeit zwischen Weinwirtschaft, Landwirtschaftsverwaltung, Weinbauanstalten und Politik. (PD)
Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.