Berlin (agrar-PR) -
Innovative Forschung und Entwicklung soll den Einsatz von Antibiotika reduzieren Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Maßnahmen in der Geflügelhaltung, um das Auftreten von Infektionserkrankungen, die mit Antibiotika behandelt werden müssen, zu senken. Ziel der heute veröffentlichten Ausschreibung ist, Studien zu fördern, um den Einsatz von Antibiotika bei Geflügel zu reduzieren. Mit der Bekanntmachung werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie gezielte Maßnahmen zum Wissenstransfer unterstützt, die die Tiergesundheit deutlich verbessern und dadurch insbesondere den Einsatz von Antibiotika minimieren. Die Tiergesundheit soll auf allen Produktionsstufen (von den Elterntieren über Brütereien bis hin zum Mastgeflügel) in stufenübergreifenden Ansätzen verbessert werden.
Da die Förderbedingungen aus drei Förderprogrammen des BMEL (Bundesprogramm Nutztierhaltung, Programm zur Innovationsförderung und Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft) gelten, wird ein vielfältiges und breites Spektrum von Antragstellern erreicht.
Dazu betont der Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel: „Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Tiere zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika weiter zu verringern. Das bestehende Antibiotikaminimierungskonzept unseres Ministeriums funktioniert. Wie die Evaluierung zeigt, ist die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika im untersuchten Zeitraum um fast ein Drittel gesunken. Klar ist: der Einsatz bei Mensch und Tier muss auf das absolut notwendige Maß reduziert werden.“
Das BMEL und die Bundesregierung insgesamt setzen sich seit vielen Jahren national, in der Europäischen Union und auf globaler Ebene für die Entwicklung von Strategien ein, um die Wirksamkeit existierender Antibiotika zu sichern und ihren Einsatz bei Mensch und Tier auf das ausschließlich medizinisch notwendige Maß zu beschränken.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung finden Sie unter: www.ble.de/Nutztierhaltung