30.11.2021 | 11:33:00 | ID: 31645 | Ressort: Landwirtschaft | Wissenschaft & Forschung

Forschen ohne Tierleid

Berlin (agrar-PR) - Bundesministerin Julia Klöckner verleiht 40. Tierschutzforschungspreis – diesjährige Auszeichnung geht an Wissenschaftler aus Münster
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute in Berlin den Tierschutzforschungspreis verliehen, der mit 25.000 Euro dotiert ist. Mit der Auszeichnung treibt das Bundesministerium seit vielen Jahren die Entwicklung und Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen voran.

Die diesjährigen Preisträger sind Dr. Jan Bruder und Dr. Hendrik Renner vom Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster. Ihnen ist es gelungen, ein Verfahren zur Herstellung von organähnlichem Mini-Gewebe (sogenannte Mittelhirnorganoide) zu entwickeln, das unter anderem zur Erforschung von Erkrankungen des menschlichen Nervensystems – wie beispielsweise Alzheimer oder Parkinson – eingesetzt werden kann. Mithilfe dieses Verfahrens könnten künftig bis zu zehn Prozent weniger Tiere im Rahmen dieser Versuche erforderlich sein.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Forschen ohne Tierleid – das ist unser Ziel. Wo immer möglich, muss auf Tierversuche verzichtet werden. Das treiben wir seit vielen Jahren voran, auch mit unserem Tierschutzforschungspreis. Denn innovative Verfahren wie die von Dr. Bruder und Dr. Renner zeigen, wie es gehen kann: Fortschritt in der Medizin und gleichzeitig ein besserer Schutz von Versuchstieren. Zu diesem Erfolg gratuliere ich herzlich!“

Zum Forschungsprojekt:
Das von Dr. Bruder und Dr. Renner entwickelte Verfahren ermöglicht die vollautomatisierte Herstellung und Analyse dreidimensionalen menschenähnlichen Nervengewebes – homogen und in beliebiger Stückzahl. Anhand dieser Gewebemodelle können unter anderem neurologische Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) gezielt erforscht sowie Wirkstoffe untersucht werden. Ein großer Erfolg für die Erforschung des menschlichen Nervensystems aber auch ein Durchbruch für den Tierschutz. Mit dieser Alternativmethode könnte künftig die Verwendung von Versuchstieren im Rahmen der Erforschung neurologischer Erkrankungen deutlich reduziert werden.

Zum Tierschutzforschungspreis:
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Dort, wo Alternativmethoden an die Stelle von Tierversuchen treten können, müssen sie auch angewendet werden. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, schreibt das BMEL jährlich den Tierschutzforschungspreis aus. Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction) oder die zu Verbesserungen der Haltungsbedingungen von Versuchstieren führen können (Refinement).

Weitere Maßnahmen des BMEL zum Schutz von Versuchstieren:
Ziel des BMEL ist es, Tierversuche auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und Versuchstiere bestmöglich zu schützen. Zu den Maßnahmen des BMEL gehören neben der Vergabe des Tierschutzforschungspreises unter anderem:
• der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (etwa 1,5 Millionen Euro jährlich),
• die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (etwa 400.000 Euro jährlich) sowie
• die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (100.000 Euro jährlich).
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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10117 Berlin
Deutschland
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