03.06.2014 | 15:26:00 | ID: 17877 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

200 Millionen Mehrbedarf an Aufbauhilfe in Sachsen

Dresden (agrar-PR) - Minister Kupfer berichtet über Wiederaufbau ein Jahr nach der Flut 2013
Sachsen wird nach heutigem Stand 200 Millionen Euro mehr aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder benötigen, als bisher vorgesehen. Darüber informierte heute (3. Juni 2014) Umweltminister Frank Kupfer bei seiner Zwischenbilanz zum Wiederaufbau nach dem Junihochwasser 2013. „Bisher sind aus dem Aufbauhilfefonds 1,8 Milliarden Euro für die Schadensbeseitigung vorgesehen. Wir werden nach heutigem Stand aber fast zwei Milliarden benötigen“, so Kupfer.

Etwa 1,2 Milliarden Euro wird die Schadensbeseitigung bei den Kommunen kosten. 238 Millionen Euro werden derzeit als Bedarf bei Unternehmen, Privatpersonen und Vereinen erwartet. Dazu kommen 400 Millionen Euro, die für die Beseitigung von Schäden an staatlicher Infrastruktur vorgesehen sind. Mit 75 Millionen Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds werden weitere Maßnahmen der staatlichen und kommunalen Infrastruktur finanziert. Außerdem sind rund 88 Millionen Euro Soforthilfen sowie sonstige Schadensbeseitigungskosten zu finanzieren.

„Da die abschließende Mittelverteilung unter den Ländern erst im März 2016 mit der sogenannten dritten Tranche festgelegt wird und andere Länder bereits Minderbedarf angemeldet haben, bin ich mir sicher, dass uns in Sachsen auch für den aktuell prognostizierten Bedarf ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden“.

„Ich will, dass die Mittel für den Wiederaufbau auch tatsächlich für die Beseitigung aller Schäden genutzt werden“, so der Minister weiter. „Eine große Verantwortung kommt dabei den Kommunen zu, die den größten Teil der zu beseitigenden Schäden verzeichnet haben. Sie müssen Prioritäten setzen und ihre bestätigten Wiederaufbaupläne zügig abarbeiten. Die Zeit drängt“. Bis zum 30. Juni 2015 müssen alle kommunalen Maßnahmen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bzw. dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) beantragt sein. Der Abschluss der Maßnahmen muss bis Ende 2017 erfolgen. „Diese Fristen sind uns vom Bund vorgegeben“.

Im Bereich der Aufbauhilfen für private Wohngebäude sowie für Unternehmen hat die SAB aktuell mehr als 2.300 Anträge mit einem Schadensvolumen von 191 Millionen Euro bewilligt. Der Zuschuss liegt bei 139 Millionen Euro. Das sind rund 58 Prozent des für diesen Bereich erwarteten Bedarfs. Weitere 322 Anträge wurden abgelehnt bzw. von den Betroffenen zurückgenommen.

„Die SAB hat mittlerweile eine ausgesprochen hohe Abarbeitungsquote. Sie hat vielfältige Aktivitäten unternommen, um den Betroffenen bei den Anträgen Hilfestellung zu leisten.“ So wurden allein bis April mehr als 23.000 telefonische Beratungen mit Betroffenen geführt. In den vom Hochwasser betroffenen Kommunen fanden 17 Sonderberatungstage der SAB statt. „Ich kann an die Betroffenen nur appellieren: Lassen Sie sich nicht verunsichern. Nehmen Sie die angebotenen Hilfen an. Diese stehen Ihnen zu“, so Kupfer abschließend.
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