Alle Pressemeldungen zum Thema: Aalverordnung |
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| Zum Schutz bedrohter Aale: BMEL legt Schonzeit in Nord- und Ostsee festDer europäische Aalbestand befindet sich in einem äußerst kritischen Zustand. Zu seinem Schutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun in Absprache mit den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Schonzeit für Aale festgelegt: In der Zeit vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Meeresgewässern, das auch Aale als Beifang beinhaltet. mehr... |
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| Backhaus: Fangverbot auf Aal ist unverhältnismäßigKürzlich verhängte der Ministerrat für die Freizeitfischerei ein Aalfangverbot in allen Meeres- und Küstengewässern der Union. „Das ist absolut unverhältnismäßig“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, der sich dazu mit dem Landesanglerverband MV und dem Ostseeangelverband Wismar e.V. verständigte. mehr... |
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| Begrenzungen der Fischfangmengen erfordern finanzielle UnterstützungIch bin sehr zufrieden damit, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung von Betrieben, die sowohl die Dorsch- als auch die Heringsfischerei ausüben, geschaffen wurden. Damit dürfte es auch im Jahr 2018 möglich sein, bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus Mitteln des Europäischen Fischereifonds, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Hilfen zu gewähren“, unterstrich Minister Dr. Backhaus anlässlich der aktuellen Entscheidungen des Rates der EU-Fischereiminister. „Bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass Einschränkungen den Fischereisektor zu einer sozialen und wirtschaftlichen Gefährdung führen“, sagte Backhaus. mehr... |
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