Berlin (agrar-PR) -
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat die Änderung der InVeKoS-Verordnung unterzeichnet (Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems). Damit eröffnet Julia Klöckner den Landwirtinnen und Landwirten auch künftig die Möglichkeit, bestimmte Änderungen oder Ergänzungen ihres Antrags für Direktzahlungen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres sanktionslos vorzunehmen.
Durch eine Änderung im EU-Recht waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, dieses Datum auf nationaler Ebene festzulegen. Da sich der 31. Mai bisher bewährt hatte und dieser bei den Landwirtinnen und Landwirten sowie der Verwaltung bekannt ist, wurde an dieser Vorgabe festgehalten.