Vorverpackte Biolebensmittel müssen laut EG-Rechtsvorschrift 834/2007 in der Europäischen Union ab 1. Juli 2010 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo gekennzeichnet werden. Das Logo gilt für alle ökologischen Lebensmittel mit mindestens 95 Prozent Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung. mehr...