25.03.2020 | 13:35:00 | ID: 28574 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarstaatssekretär Weil: „Bund muss Möglichkeit nutzen, um den von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Agrarbetrieben finanziell zu helfen.“

Erfurt (agrar-PR) - „Wir versuchen alles, um unsere Thüringer Landwirte auch in Zeiten der Krise zu unterstützen. Hier gilt es weiterhin alle rechtlich machbaren Optionen zügig zu prüfen und umzusetzen“, erklärte Thüringens Agrarstaatssekretär. Weil begrüßte, dass die EU die Beihilfegrenzen heute angepasst hat und nun Agrarbetriebe in der Primärproduktion unbürokratisch mit bis zu 100.000 Euro in der Krise unterstützt werden könnten. Er fordert den Bund auf, diese Möglichkeit zu nutzen und Gelder bereit zu stellen, um den von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Agrarbetrieben zu helfen.

Gestern fand eine Telefonkonferenz zwischen der Bundeslandwirtschaftsministerin und den Agrarminister*innen der Länder statt. Dabei informierte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner über Hilfsangebote des Bundes. So sollen das aktuell bestehende Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch Bürgschaften und Zuschüsse des Bundes begleitet werden. Thüringens Agrarstaatssekretär Torsten Weil forderte den Bund auf, weitere Möglichkeiten zur schnellen Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen der Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen bis 10 Mitarbeiter zu klären. Zudem sind das Thüringer Agrarministerium und das Thüringer Wirtschaftsministerium in Gesprächen zu möglichen Hilfen. „Wir prüfen auch auf Landesebene alle Möglichkeiten, die finanziellen Soforthilfen schnellstmöglich auf die Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus auszudehnen und vergleichbare Angebote zu schaffen. Wir tun alles in unserer Macht stehende, um unseren Agrar- und Gartenbaubetrieben bestmöglich in der Corona-Krise beizustehen und Sicherheiten zu geben. Die Landwirtschaftsbetriebe gewährleisten die Ernährungssicherheit und sind absolut systemrelevant – dass muss sich auch in politischen Hilfsmaßnahmen in der Krise widerspiegeln“, so Weil.

Das Maßnahmenpaket des BMEL für die Land- und Ernährungswirtschaft beinhaltet unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter*innen auf 115 Tage, die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung, erleichterte Anrechnungen von Nebeneinkommen für Bezieher von Kurzarbeitergeld, aufgehobene Hinzuverdienstgrenzen bei Vorruheständlern, flexibilisierte Arbeitszeiten sowie den Kündigungsschutz für landwirtschaftliche Pächter bis zum 30. Juni 2020.

Zudem bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank ab sofort günstige Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Der günstigste Zinssatz beträgt 1 Prozent und das Darlehen ist mit einem Tilgungsfreijahr sowie mit einem einmaligen Förderzuschuss von 1,5 Prozent ausgestattet. Von der Corona-Pandemie finanziell betroffene Betriebe können bei ihrer Hausbank Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ beantragen. In Kürze sollen die Liquiditätshilfen durch ein Bürgschaftsprogramm und eine Zuschusskomponente in Höhe von 10 Prozent der Darlehenssumme ergänzt werden.
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