14.09.2009 | 00:00:00 | ID: 2204 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Aigner fordert Sicherheit von Kinderspielzeug als Thema des EU-Ministerrats

Berlin (agrar-PR) - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat die schwedische Ratspräsidentschaft in einem Schreiben vom 11. September 2009 aufgefordert, sich im nächsten Verbraucherrat mit der Sicherheit von Spielzeug zu befassen und Nachbesserungen in den chemischen Anforderungen, insbesondere bei Schwermetallen wie Blei, allergenen Stoffen oder Stoffen, die krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, verlangt.

Bereits im August hatte Ministerin Aigner ihre Kritik an der neuen Spielzeugrichtlinie EU-Kommissar Günter Verheugen in einem Schreiben dargelegt und eine Überarbeitung gefordert.

"Was die Freisetzung von Nickel betrifft, könnte Modeschmuck bald weniger belastet sein als Kinderspielzeug. Die Regelungen der neuen EU-Spielzeugrichtlinie sind nicht ausreichend, um vor der Nickelallergie zu schützen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner zur neuen EU-Spielzeugrichtlinie heute in Berlin. "Nachbesserungen sind daher unumgänglich, wenn wir die Gesundheit der Kinder nicht
gefährden wollen."

Im Dezember letzten Jahres hatte das Europäische Parlament dem Vorschlag des Rates für eine neue Spielzeugrichtlinie zugestimmt. Innerhalb eines knappen Jahres war der Vorschlag der Europäischen Kommission im Rat besprochen und binnen weniger Monate vom Parlament verabschiedet worden.

Erwartet hatte man, dass insbesondere die chemische Sicherheit von Spielzeug verbessert wird, jedoch ist das in weiten Teilen nicht geschehen. Deutschland hatte der Richtlinie unter anderem deshalb im Rat nicht zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner wies schon damals auf die ungenügende Reichweite der Richtlinie hin: "Die Grenzwerte für höchst bedenkliche Schwermetalle wie Blei und
Cadmium werden nicht abgesenkt, sondern heraufgesetzt und entsprechen nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen."

Weiterhin müsse sicher gestellt werden, dass für solche Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft werden, bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren besonders strenge Anforderungen gelten. Da diese Kinder erfahrungsgemäß das Spielzeug in den Mund nehmen, sollten hier nicht die chemikalienrechtlichen Vorschriften, sondern die strengeren Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien gelten.
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