Berlin (agrar-PR) -
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat das Ausmaß der fehlerhaft gespeicherten Daten bei Auskunfteien und deren Auskunftsverhalten kritisiert. "Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar", sagte Ministerin Aigner anlässlich der Vorstellung des Berichts "Verbraucherinformation Scoring" heute in Berlin. Bei zwei von vier angefragten Auskunfteien erhielten die
Verbraucherinnen und Verbraucher nur die Daten zurück, die sie für die
Anfrage zur Verfügung stellen mussten. "Das ist nicht länger
hinzunehmen. Es stellt sich die Frage, wie auf dieser Basis überhaupt
zuverlässige Scorewerte zur Bonitätsbewertung von Verbrauchern ermittelt werden", so Aigner.
Das Bundesverbraucherministerium hatte im Dezember 2008 die GP
Forschungsgruppe, Institut für Grundlagen- und Programmforschung, mit
dem Projekt "Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten
Verbraucherdaten" beauftragt. Die Autoren des Ergebnisberichts
"Verbraucherinformation Scoring"
dokumentieren die Ergebnisse zu den bei Auskunfteien gespeicherten
Konsumentendaten. Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien
wurde ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert
sind. Diese werden für so genannte "Scoringverfahren"
zur Beurteilung der Bonität genutzt. Der Bericht belegt, dass bei den
einbezogenen Auskunfteien Verbraucherdaten im Umfang von bis zu 45
Prozent fehlerhaft gespeichert werden und die erteilten Auskünfte sehr
unbefriedigend sind.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte: "Wir müssen
Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen! Die Auskunfteien müssen
die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der
daraus abgeleiteten Bonitätsbeurteilung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern übernehmen."
Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen die Gesetzesinitiative
der Bundesregierung, die am 29. Mai 2009 durch das Gesetz zur Änderung
des Bundesdatenschutzgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossenen
wurde. Damit werden nicht nur Daten besser geschützt, sondern auch die
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Auskunfteien,
Banken und sonstigen Unternehmen deutlich verbessert. Das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
hat bereits im Jahr 2006 mit Veröffentlichung einer kritischen Studie
über Scoringsysteme den Anstoß gegeben und ist im
Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich eingetreten.
"Ich fordere die Auskunfteien auf, nicht erst bis zum Inkrafttreten
des neuen Bundesdatenschutzgesetzes am 1. April 2010 zu warten, sondern
sofort zu handeln und die aufgezeigten Missstände schnellstens
abzustellen", so Aigner weiter.
Den Bericht mit näheren Informationen gibt es unter dem Menüpunkt
Markt & Recht.