Berlin (agrar-PR) - Was muss man bei einer Banküberweisung im Internet beachten? Was sind Cookies?
Wann verstößt man bei Tauschbörsen gegen Urheberrechte? - und: Welche
Rechte haben Nutzer im Netz? Antworten auf diese Fragen geben seit
heute die Internetportale "Verbraucher sicher online" und "Surfer haben
Rechte".
Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat diese Portale heute in
Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt:
"Ich will die Verbraucher in die
Lage versetzen, dass sie das Internet kompetent nutzen und
Verantwortung für ihren eigenen Schutz übernehmen können."
"Das Internet eröffnet unzählige Möglichkeiten, die von immer mehr
Menschen genutzt werden. Die Nutzer sind sich dabei oft der Gefahren
nicht bewusst - oder sie kennen die Gefahren, wissen aber nicht, wie
sie sich schützen sollen", so die Ministerin weiter. Daher hat das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
die Kompetenzoffensive Digitale Welt gestartet. Mit dieser Offensive
will das Verbraucherschutzministerium alle Verbraucherinnen und
Verbraucher zielgruppengerecht über den sicheren und
verantwortungsvollen Umgang mit dem Netz informieren. Die vom
Verbraucherschutzministerium geförderten Informationsportale
"Verbraucher sicher online" und "Surfer haben Rechte" sind Teile dieser
Kompetenzoffensive.
"Mit dem Portal "Verbraucher sicher online" (
www.verbraucher-sicher-online.de)
erhalten die Verbraucher alle Informationen zur sicheren Computer- und
Internetnutzung aus einer Hand", sagte Bundesministerin Aigner. Das
Portal wurde von der Technischen Universität Berlin entwickelt. Mit den
zur Verfügung gestellten Informationen können die Nutzer alle nötigen
Vorkehrungen treffen, um sich sicher im Netz zu bewegen.
Es werden zum
Beispiel Anleitungen zur sicheren Einrichtung des E-Mail-Programms, zur
Änderung der Passwörter, zum Schutz vor "Cookies"
gegeben. Auch Tipps zur Nutzung digitaler Inhalte werden vermittelt.
Häufig können bestimmte Inhalte nur mit bestimmten Geräten oder
bestimmter Software angesehen werden: Wie kann gekaufte Musik so
umgewandelt werden, dass sie auf MP3-Spielern abspielbar ist? Was ist
dabei erlaubt? Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen erhalten
Hinweise, welche technischen Hilfestellungen es für sie gibt. Alle
Informationen sind sehr anschaulich und gerade für den Laien
verständlich dargestellt. Es werden auch interaktive Videos und
Diashows eingesetzt, um Schritt für Schritt durch die Einstellungen auf
dem Computer oder im Internet zu führen.
"Die Verbraucher müssen aber auch ihre Rechte in der digitalen Welt
kennen", so Aigner, "Dazu dient das Portal des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes e.V. "Surfer haben Rechte" (
www.surfer-haben-rechte.de).
Das Portal ist Teil des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen
Welt", das die Durchsetzung der Rechte der Verbraucherinnen und
Verbraucher verbessern und Rechtsmissbräuche aufspüren soll.
"Die Unternehmen müssen ebenfalls ihrer Verantwortung für die
Sicherheit im Netz besser gerecht werden. Betreiber sollten zum
Beispiel sicherheitsfreundliche Voreinstellungen nutzen.
Internetanbieter müssen die Daten der Nutzer effektiver schützen",
sagte die Ministerin , "Hier fordere ich mehr
Verbraucherfreundlichkeit."
Weiterführende Informationen gibt es im Internet unter:
www.verbraucher-sicher-online.de
www.surfer-haben-rechte.de
www.watchyourweb.de