05.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1560 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Aigner: Schluss mit aufdringlichen Werbeanrufen

Berlin (agrar-PR) - „Unseriöse Werbeanrufer werden es in Zukunft sehr schwer haben!“ Mit diesen Worten begrüßte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebesformen am 4. August 2009.
Das Gesetz, für das sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schon seit langem eingesetzt hat, verbessert deutlich den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor lästigen Telefonanrufen und untergeschobenen Verträgen. „Unseriöse Firmen haben sich immer wieder über bestehende Verbote hinweggesetzt. Damit soll jetzt Schluss sein. Wer geltendes Recht missachtet, darf nicht belohnt werden,“ so Aigner.

Ab heute sind Werbeanrufe nur noch dann zulässig, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Zudem gilt ein Verbot der Rufnummernunterdrückung. Verbraucher, die ohne Angabe der Rufnummer einen Werbeanruf erhalten, sollten die Adresse des Anrufers erfragen und diese der Bundesnetzagentur mitteilen. Allgemein nehmen die Verbraucherzentralen die Interessen der Verbraucher bei unerlaubten Werbeanrufen wahr. Verstöße gegen die Verbote werden mit empfindlichen Bußgeldern bewehrt.

Auch in dem Ausbau des Widerrufsrechts sieht die Bundesministerin einen wichtigen Schutz der Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen. „Verbraucher werden künftig mehr Möglichkeiten haben, sich von voreilig am Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen“, so Aigner weiter.

Auch der gängigen Praxis unlauterer Telefondienstleitungsanbieter, Gas- oder Elektrizitätsversorger, bestehende Vertragsverhältnisse von Verbrauchern mit anderen Dienstleistungsanbietern ohne Berechtigung zu kündigen, soll entgegengewirkt werden. Ab morgen kann ein neuer Anbieter einen bestehenden Vertrag nur dann auflösen, wenn er schriftlich nachweisen kann, dass der Verbraucher zugestimmt hat.

„Ingesamt wurde mit dem Gesetz ein sachgerechter Interessenausgleich geschaffen“, sagte die Bundesverbraucherministerin. „Für seriöse Unternehmen und Verbraucher bleibt die Möglichkeit erhalten, Verträge per Telefon rasch und problemlos zu schließen; illegalen Auswüchsen wird jedoch ein Riegel vorgeschoben.“
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