24.11.2020 | 16:35:00 | ID: 29430 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest: Fünfter Fall der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein – Landesweit weitere Nachweise bei Wildvögeln

Kiel (agrar-PR) - Das Friedrich-Loeffler-Institut hat 41 weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt. Im Rahmen der jüngsten Nachweise liegen Befunde aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und Herzogtum Lauenburg vor. Daneben wurde die Geflügelpest erstmals im Rahmen zweier Nachweise bei Wildvögeln aus Ostholstein (Möwe, Greifvogel) nachgewiesen. Die Gesamtzahl der jüngst bestätigten Fälle liegt damit bei 264. Die Zahl der entlang der Westküste vom schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erfassten verendeten Wildvögel hat sich auf rund 9.600 erhöht.
Zudem wurde der fünfte Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Betroffen ist zum ersten Mal im Rahmen des aktuellen Geschehens eine Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen. Nach Angaben des Kreises wurden dort etwa 630 Tiere gehalten. Gemäß Geflügelpest-Verordnung ist die Tötung und fachgerechte Entsorgung allen Geflügels der betroffenen Haltung erfolgt. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Dithmarschen zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.

„Landes- aber auch bundesweit wird ein Anstieg der Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln verzeichnet. Umso wichtiger ist es, die zum Schutz des Hausgeflügels erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Aufstallung konsequent umzusetzen und einzuhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Phillip Albrecht. Insgesamt sind seit Beginn des Geschehens Ende Oktober in neun Bundesländern Nachweise der Geflügelpest erfolgt. Neben Schleswig-Holstein sind auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und nach jüngsten Meldungen auch Berlin und Bayern von Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln betroffen.

Seit Mitte November sind alle privaten oder gewerblichen Halter von Geflügel in Schleswig-Holstein, unabhängig von Betriebsart oder Größe dazu verpflichtet, ihre Tiere zum Schutz vor der Geflügelpest aufzustallen. Nähere Informationen hierzu sind den jeweiligen Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zu entnehmen.

Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen übertragen werden können.

Hintergrund:

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Broschüre „Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Alle Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

In Schleswig-Holstein finden ganzjährig und über das Land verteilt Monitoringuntersuchungen bei Hausgeflügel sowie Wildvögeln statt. Die Untersuchung von verendet aufgefunden Wildvögeln (passives Wildvogelmonitoring) wurde im Sinne eines Frühwarnsystems aufgrund der Risikoeinschätzung bereits zum Herbstbeginn nochmals verstärkt.

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/
openagrar_derivate_00033870/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5N8_20-11-18.pdf

Informationen der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/
aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Pressekontakt
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