14.02.2011 | 11:16:00 | ID: 8172 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Bulgarien

Stuttgart (agrar-PR) - Minister Rudolf Köberle MdL: "Ein Ausbreiten der Maul- und Klauenseuche muss unter allen Umständen verhindert werden."
"Im Januar dieses Jahres wurde zuerst bei erlegten Wildschweinen in der Region Burgas in Bulgarien die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen. Mittlerweile sind in drei Dörfern auch Rinder, Schafe und Ziegen von der Seuche betroffen. Die letzte Feststellung erfolgte Ende Januar. Eine Ausbreitung der Krankheit muss unbedingt vermieden werden. Deshalb sind die Einfuhrverbote strengstens zu beachten", sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Montag (14. Februar 2011) in Stuttgart.

Im letzten Jahr wurden auch in der Türkei zahlreiche Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen. Auch in anderen Drittstaaten, insbesondere in Südkorea und Japan, wurde die Maul- und Klauenseuche festgestellt. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass Reisende aus Bulgarien, der Türkei, Südkorea oder Japan keine tierischen Lebensmittel oder sonstige Produkte von Tieren, wie zum Beispiel unbehandelte Jagdtrophäen, nach Deutschland mitbringen dürfen.

Die Maul- und Klauenseuche sei eine hochansteckende Tierseuche, die durch ein Virus hervorgerufen werde, und zu Erkrankungen von Klauentieren, wie beispielsweise Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen führe. Eine Gefährdung für Gesundheit bestehe nicht. Ein Ausbruch der MKS führe zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Tierverlust sowie zu Einschränkungen des Tier- und Warenverkehrs bis hin zu Beschränkungen des Personenverkehrs. Der Schaden würde in die hunderte Millionen gehen. "Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, die Verschleppung des Seuchenerregers aus den betroffenen Ländern zu verhindern", betonte der Minister. Das Virus der Maul- und Klauenseuche sei hochinfektiös und könne in Lebensmitteln von Klauentieren, zum Beispiel Rohwurst oder Schinken, längere Zeit überleben. Gelangten kontaminierte Lebensmittelreste in die Futtermittelkette von Haus- oder Wildschweinen, werde die Seuche auf diese Tierbestände übertragen.

Im privaten Reiseverkehr bestehe die Gefahr, die Seuche über kontaminierte Lebensmittel auch nach Deutschland zu bringen. "Das Verbringen und die Einfuhr derartiger Produkte aus Bulgarien und anderen betroffenen Staaten nach Deutschland ist daher verboten", erklärte Köberle. Es gebe nur wenige Ausnahmen, wie beispielsweise Vollkonserven und andere hitzebehandelte Waren. Für diese sei jedoch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörde bei der Einreise mitzuführen.

Die Erreger könnten jedoch auch durch unbehandelte Jagdtrophäen oder andere tierische Produkte eingeschleppt werden. Deshalb dürften derzeit auch nur Häute und Felle von Klauentieren aus Bulgarien eingeführt werden, die einer vorgeschriebenen Behandlung unterzogen worden sind.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit verstärkt Reisebusse aus Bulgarien in Baden-Württemberg kontrolliert.


Hintergrundinformationen:

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierischen Fetten sowie Milch und Milchprodukten ohne vorherige Veterinärkontrolle verboten. Ausnahmen ohne Mengenbegrenzung gelten lediglich für bestimmte Drittländer, wie die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und San Marino beziehungsweise für besondere Drittländer wie die Färöer, Island, Grönland und Kroatien bis zu einer Gesamtmenge von 10 Kilogramm. (PD)
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