Schwerin / Bonn (agrar-PR) -
Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die von Molkereien gegenüber den Landwirten aufgestellten Lieferbedingungen für Rohmilch zu überprüfen. Dazu stellt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fest:
„Ich freue mich sehr, dass das von mir angeregte Gespräch mit dem Präsidenten des Bundeskartellamts im Februar in Schwerin Früchte trägt und sein Haus die Vertragsbeziehungen zwischen Landwirten und Molkereien nun gründlich auf den Prüfstand stellt. Die Krise hat uns allen schmerzlich vor Augen geführt, dass das finanzielle Risiko im Wertschöpfungsprozess vor allem auf den Schultern der Rohstofflieferanten, also den Milch- und Schweinebauern, lastet. Das Geld machen am Ende Molkereien, Logistikunternehmen sowie der Lebensmitteleinzelhandel. Das angekündigte Pilotverfahren kann hier den sprichwörtlichen Stein ins Rollen bringen und den Weg hin zu einer gerechteren Verteilung ebnen.“
„Auch bekräftigt die Entscheidung des Bundeskartellamts den von den Ländern auf der Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin gefassten Beschluss, schnell Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, die die Marktteilnehmer dazu anhalten sollen, die Milchmenge im Interesse aller Beteiligten eigenverantwortlich zu reduzieren. Wenn die Marktpartner davon keinen Gebrauch machen und es ihnen nicht gelingt, im Rahmen gleichberechtigter Verhandlungen schnell spürbare Fortschritte zu erzielen, muss der Staat die Notbremse ziehen. Bund und Länder werden in diesem Fall Möglichkeiten einer obligatorischen, entschädigungslosen Mengenreduzierung erwägen, Sanktionen nicht ausgeschlossen. Daran dürfte niemandem gelegen sein. Schließlich geht es um die Existenz tausender Milchviehbetriebe und einem der wichtigsten Wirtschaftszweige in unserem Land.“ (regierung-mv)