26.11.2020 | 21:00:00 | ID: 29442 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus: Bund muss auch Landwirtschaftsbetrieben helfen

Schwerin (agrar-PR) - In Vorbereitung auf eine Videokonferenz am 27. November von Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit den Agrarministern der Länder hat sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwochnachmittag per Telefon­konferenz mit Vertretern von Viehhalterverbänden über die Lage der Betriebe bei der Schweine-, Geflügel-, Rind-, Schaf- und Geflügelhaltung sowie erforderliche Hilfen verständigt.
„Die Lage ist dramatisch. Da sind wir uns mit den Verbänden einig. Es sind sofort und unbürokratisch Hilfen notwendig, die wir als Länder nicht leisten können. Ich sehe den Bund in der Pflicht“, sagte der Minister. „Es kann nicht sein, dass zahlreiche Wirtschaftszweige wegen der Corona-Pandemie Milliardenhilfen bekommen, aber die Landwirtschaft, deren Betriebe sich ebenso unverschuldet in einer katastrophalen Situation befinden, überhaupt nicht erwähnt wird. Die hohen Infektionszahlen und die damit verbundene Schließung von Schlachthöfen hat dazu geführt, dass sich ein gewaltiger Schlachtstau angesammelt hat.“

„Verschärft hat sich die Situation jetzt zusätzlich durch ASP und die Geflügelpest. Der Export von Schweinefleisch in Drittländern ist komplett zusammengebrochen. In Deutsch­land selbst sinkt die Nachfrage nach Fleisch. Der Schaden für die Schweinehalter wird in Deutschland aktuell auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Kein Tierhalter kann derzeit kostendeckend produzieren. Weder beim Schweinefleisch noch beim Geflügel oder bei der Milch“, kennzeichnet Backhaus die Situation. „Wir brauchen schnelle Hilfen, um die Liquidität in den Betrieben zu verbessern. Hier ist der Bund gefragt!“, schlussfolgert er.

„Wir als Land setzen alles daran, die EU-Direktzahlen noch vor Weihnachten auszuzahlen“, sagte Backhaus. „Das sind insgesamt 350 Mio. Euro. Und das ist die beste Liquiditäts­spritze, die wir leisten können. Aber diese Mittel sind bei den Landwirten bereits fest gebunden und können den zusätzlichen Bedarf nicht abdecken. Deshalb müssen auch die Landwirte von zusätzlichen Corona-Programmen profitieren“, so Backhaus

Neben Finanzhilfen sind auch rechtliche Grundlagen erforderlich, um die Schweinebestände abzubauen. „Das 300 Millionen Euro-Programm des Bundes zur Verbesserung des Tierwohls sollte mindestens bis Ende 2022 gestreckt werden. In der jetzigen Situation können die Tierhalter nicht an Investitionen denken. Wir brauchen ein klare Perspektive für die Zukunft. Sonst gehen mit der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren.“
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