23.10.2020 | 11:36:00 | ID: 29304 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Backhaus: Geflügelpest auf dem Vormarsch

Schwerin (agrar-PR) - In seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von hochpathogenem Influenza A-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 in Deutschland vom 2.Oktober 2020 berichtete das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) auf der Insel Riems über eine Serie von HPAIV-Ausbrüchen durch diesen Subtyp bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan.
Die betreffende Region am südlichen Rand des westsibirischen Tieflands ist ein bekanntes Rastgebiet für tausende Wasservogelarten und liegt auf der Herbst-Wanderungsroute von Wasservögeln z.B. verschiedenen Entenarten, Blessgänsen und Singschwänen in den Monaten Oktober und November nach Europa. Zudem könnte ein plötzlicher Kälte­einbruch den südwestlich gerichteten Vogelzug aus diesen Regionen beschleunigen und dieses Geflügelpestvirus mit nach Deutschland bringen, wo es zahlreiche gut geeignete Rast- bzw. Überwinterungs­plätze gibt. Szenarien wie in den Wintern der Jahre 2005/2006 und 2016/2017 könnten sich wiederholen.

Vor diesem Hintergrund stuft das FLI das Risiko eines Eintrags von HPAIV nach Europa und Deutschland im Laufe des Herbstes oder Winters als hoch ein.

Aktuell liegen uns Meldungen aus den Niederlanden vor. Dort wurde bei zwei Höckerschwänen in der zentralniederländischen Provinz Utrecht Geflügelpest des Subtyps H5N8 amtlich bestätigt. Dort wurde ab heute ein landesweites Aufstallungsgebot für kommerzielle Geflügelhaltungen erlassen.

Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass das Virus Europa durch Zugvögel über Russland und Kasachstan bereits erreicht hat und sich die Befürchtungen des FLI bestätigen.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, um Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht aufzurufen: „Die aktuellen Fälle bei Wildvögeln in den Niederlanden zeigen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Fällen gerechnet werden muss. Insofern sollten Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln unverzüglich intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben überprüft werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter.

Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen kommt es an, um eine Früherkennung zu erreichen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest zuletzt im September 2018 in einem Hausgeflügel­bestand festgestellt. Dabei handelte es sich um ein hochpathogenes Virus des Subtyps H5N6.

Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.
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