19.03.2021 | 11:31:00 | ID: 29947 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Behörden schließen vorsorglich Schlachtbetrieb im Kreis Unna

Düsseldorf (agrar-PR) - Hinweise von Tierrechtsorganisation über den begründeten Verdacht des illegalen Schächtens von Rindern und Schafen
Nach Abstimmungen mit dem Landwirtschafts- und Verbraucherschutz-ministerium sowie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz (LANUV) hat der Kreis Unna am Donnerstagabend die Schlach-tungen in einem kleinen Schlachtbetrieb im Kreis untersagt. Vorausge-gangen waren am Donnerstagvormittag Hinweise einer Tierrechtsorga-nisation über den begründeten Verdacht des illegalen Schächtens (be-täubungsloses Schlachten) von Rindern und Schafen.

Parallel hatte die Tierrechtsorganisation Strafanzeige bei der Staatsan-waltschaft Dortmund erstattet und umfangreiches Beweismaterial in Form von Videoaufzeichnungen übermittelt. Auf Nachfrage wurden auch den Behörden Links zum Videomaterial zur Verfügung gestellt. Nach erster Sichtung des Materials haben die Behörden entschieden, weitere Schlachtungen im Betrieb vorsorglich zu untersagen, um weiteres Lei-den und Schmerzen von Tieren zu unterbinden.

In Abstimmung mit dem LANUV und der zuständigen Kreisordnungsbehörde wird derzeit das vorgelegte Beweismaterial im Detail ausgewertet. Zudem prüft das LANUV, ob die Voraussetzungen für einen Entzug der hygienerechtli-chen Zulassung des Schlachtbetriebes vorliegen.
Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um ein kleineres Schlacht-unternehmen. Es werden monatlich circa 100 Schafe und Rinder regulär mit Betäubung unter amtlicher Überwachung geschlachtet. Das Unter-nehmen beliefert den Einzelhandel im Dortmunder Umfeld.
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