Alle Pressemeldungen zum Thema: Bestattungen |
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| Bestattungsvorsorge nicht widerspruchslos aufgebenEine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe darf vom Sozialamt nicht angetastet werden. Sie muss unabhängig vom üblichen Schonvermögen betrachtet werden. Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, muss daher in der Regel seine Bestattungsvorsorge nicht auflösen. mehr... |
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