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Bestattungsvorsorge

Agrar-PR

Bestattungsvorsorge nicht widerspruchslos aufgeben

26.11.2021 | 12:06:00 |

Verbraucher

| Agrar-PR
Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe darf vom Sozialamt nicht angetastet werden. Sie muss unabhängig vom üblichen Schonvermögen betrachtet werden. Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, muss daher in der Regel seine Bestattungsvorsorge nicht auflösen. mehr...
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