04.06.2015 | 09:40:00 | ID: 20457 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Brandenburg setzt Maßnahmenprogramm zur biologischen Vielfalt um

Potsdam (agrar-PR) - Umweltminister Jörg Vogelsänger hat gestern im brandenburgischen Landtag den Stand der Umsetzung des im April 2014 von der Landesregierung beschlossenen Programms Biologische Vielfalt vorgestellt.
Dabei ging der Minister auf Ziele und Maßnahmen ein, die aus Sicht der Umweltverwaltung in den kommenden Jahren zum Schutz der biologischen Vielfalt in Brandenburg als Schwerpunkte verfolgt werden sollen.

Vogelsänger: „Grundlage des Landesprogramms ist die Darstellung von Handlungsfeldern. In diesen Feldern haben wir uns nochmals auf Prioritäten verständigt. Dabei wird der Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur als Aufgabe staatlicher oder ehrenamtlich wirkender Naturschützer verstanden. Vielmehr sind auch andere Akteure, insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft oder der Verkehrsplanung gefragt, sich für die biologische Vielfalt zu engagieren.“

Handlungsfeld Naturschutz

Zentrale Aufgabe ist die dauerhafte Sicherung des Netzwerks NATURA 2000, das 607 FFH-Gebiete und 27 Europäische Vogelschutzgebiete und damit rund ein Viertel der Landesfläche umfasst. Die Landesregierung nimmt die erforderliche rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete vor und sorgt für die Verbesserung des Erhaltungszustands von FFH-Lebensräumen und -Arten sowie von Vogelarten. Dazu dienen die Erstellung und von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete als Grundlage für die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt vorrangig aus dem EU-Agrarfonds ELER, voraussichtlich aus der Förderrichtlinie (Entwurf) des Ministeriums für Zuwendungen zur Förderungen des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins. Für die Erfüllung der Natura 2000-Berichtspflichten werden ein Stichproben-Monitoring, ein Totalzensus für 22 Arten und fünf Lebensraumtypen sowie Überblickskartierungen aller Lebensraumtypen und Arten durchgeführt.

Eine hohe Priorität wird der Erhalt, Pflege und Entwicklung von gefährdeten Lebensräumen eingeräumt. Aus dem EU- Wirtschaftsfonds EFRE stehen drei Millionen Euro für die Umsetzung des Moorschutzprogramms zur Verfügung. Für die Verbesserung der Bestandssituation für Arten mit besonderer internationaler oder nationaler Verantwortung Brandenburgs und weiterer ausgewählter Arten wie Schreiadler, Auerhuhn, Fischotter, Rotbauchunke, Laubfrosch stehen voraussichtlich Mittel aus dem ELER, Förderrichtlinie (Entwurf) des Ministeriums für Zuwendungen zur Förderungen des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins, zur Verfügung.

Handlungsfeld Ländliche Entwicklung

Die Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung in Brandenburg erfolgt im Rahmen von LEADER auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für Brandenburg und Berlin (EPLR). Auf der Grundlage des Wettbewerbsaufrufs vom Mai 2014 wurden regionale Entwicklungsstrategien in 14 Regionen erarbeitet und bestätigt. Durch diesen Ansatz sollen effektive, nachhaltige sowie von der Bevölkerung in den ländlichen Regionen getragenen Initiativen zur Senkung des Flächenverbrauchs, zur Umsetzung der Energiewende und zum Schutz der Biodiversität geleistet werden.

Handlungsfeld Landwirtschaft

Die Erhöhung der biologischen Vielfalt auf Ackerland erfolgt insbesondere durch die Erhöhung des Anteils extensiv genutzter Äcker, Brachflächen und Landschaftselemente auf fünf Prozent der Ackerfläche (Greening).

Durch das Angebot von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die auf die Erhöhung der biologischen Vielfalt auf Dauergrünland abzielen, werden Anreize für Landwirte geschaffen, sich für die biologische Vielfalt einzusetzen und damit Wiesenbrütern wie der Lerche oder dem Kiebitz wieder einen Lebensraum zu geben.  Dafür stehen sowohl europäische Mittel als auch  Landesmittel zur Verfügung.

Für die Sicherung und Erhöhung der Zahl der in der Landwirtschaft sowie im Gartenbau eingesetzten Tier- und Pflanzenarten, Sorten und Rassen sind Mittel aus dem ELER und aus dem Landeshaushalt eingeplant.

Ebenfalls honoriert wird die Schafhaltung zur Beweidung von Heiden und Trockenrasen. Dafür werden Mittel aus dem ELER und aus dem Landeshaushalt bereitgestellt.

Handlungsfeld Forstwirtschaft

Die Landesregierung fördert die Erhöhung des Anteils naturnaher Laub- und Mischwälder durch Waldumbau und die Gestaltung von Waldrändern.

Handlungsfeld Wasserwirtschaft

Die Herstellung des guten ökologischen Zustands der Gewässer durch Gewässerschutz und die Entwicklung der Durchgängigkeit der Fließgewässer einschließlich ihrer Randstreifen und Uferzonen ist eine Aufgabe der Wasserwirtschaft. So werden für die Umsetzung des nationalen Durchgängigkeitskonzepts für die Fließgewässer Brandenburgs und den Bau von Fischaufstiegshilfen sowie für die Gewässersanierung und -renaturierung entsprechende Mittel eingeplant.

Handlungsfeld Fischerei und Aquakultur

Mit der Wiederansiedlung von Lachs, Meerforelle, Europäischem und Baltischem Stör, die auch aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert werden, leistet die Fischereiwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt der heimischen Gewässer. Die Umsetzung von Aalmanagementplänen und die Durchführung von Umweltmaßnahmen in den Karpfenteichwirtschaften werden mit Mitteln aus dem europäischen Fischereifonds EMFF gefördert.

Handlungsfeld Verkehr

Die Sicherung eines Biotopverbunds durch Wiedervernetzung und die Wiederherstellung der ökologischen Durchlässigkeit von Verkehrsachsen ist Aufgabe der Verkehrsplanung. So sind beispielsweise für eine Grünbrücke an der A 9 bei Beelitz im Landeshaushalt Planungsmittel eingestellt.

Handlungsfeld Bildung für nachhaltige Entwicklung

Entscheidend für ein Umdenken im Umgang mit biologischer Vielfalt  sind das Verständnis für die Bedeutung der biologischen Vielfalt sowie die Akzeptanz bei der Bevölkerung. Deshalb werden Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins voraussichtlich im Rahmen der Förderrichtlinie (Entwurf) des Ministeriums für Zuwendungen zur Förderungen des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins gefördert.

Der Jugendfreiwilligendienst „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) wird aus dem europäischen Sozialfonds ESF mit 2,8 Millionen Euro sowie aus dem Landeshaushalt gefördert. (mlul-brandenburg)
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Frau Dr. Dagmar Schott
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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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