25.03.2020 | 17:25:00 | ID: 28578 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel ruft zum verstärkten Einsatz heimischer Saisonarbeitskräfte auf

Potsdam (agrar-PR) - Mit den heute von Deutschland und Polen verschärften Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Pandemie wird es Ausnahmeregelungen für Berufspendler nicht mehr geben können. Das betrifft viele polnische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Saisonkräfte in Brandenburger Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben, die bislang noch täglich die Grenze passieren konnten. 

In den letzten Tagen wurde bereits aus Brandenburg berichtet, dass Erntehelfer aus Osteuropa aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus oder aus Sorge, nach einer Tätigkeit in Deutschland nicht mehr zeitnah in ihr Heimatland zurückreisen zu dürfen, die zugesagte Beschäftigungsaufnahme abgesagt haben. 

Agrarminister Axel Vogel: „In der aktuellen Situation bieten sich Saisonarbeiterportale im Internet an, um Landwirte und heimische Saisonarbeitskräfte zusammenzubringen. Wer es zeitlich ermöglichen kann, sollte sich überlegen, ob nicht ein kurzzeitiger Einsatz in der Landwirtschaft in Frage kommt. Angesprochen sind auch Studierende, ehemalige Beschäftigte aus der Landwirtschaft und dem Gartenbau, wer Corona-bedingt in Kurzarbeit ist und überhaupt jede und jeder, die sich fit genug für diese wichtige Arbeit fühlen.“ 

Neue Hinzuverdienstgrenzen könnten eine Arbeitsaufnahme auch finanziell attraktiv machen. Es geht neben Feldarbeit auch um viele weitere Einsatzmöglichkeiten. Auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums sind bei den Informationen zur Corona-Situation auch einige Links zu Saisonarbeitsportalen veröffentlicht.“

Auswahllinks zu Saisonarbeiterportalen:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/aktuelles/coronasituation/faq-landwirtschaft/

Um der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland entgegenzuwirken, hat das Bundesinnenministerium heute (25. März 2020) ein Einreiseverbot für Saisonarbeiter angeordnet. Erntehelfern und anderen Saisonarbeitskräften werde von diesem Mittwoch um 17.00 Uhr an im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen die Einreise verweigert. Diese Regelung gilt für die Einreise aus Drittstaaten, aus Großbritannien, für EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden, sowie für Staaten wie Polen oder Österreich, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wieder eingeführt worden sind.

Auch die polnische Regierung hat ihre Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Pandemie verschärft. Mit Inkrafttreten der Verordnung des polnischen Gesundheitsministers vom 24. März 2020 werden weitere Einschränkungen beim Grenzübertritt wirksam, die insbesondere Berufspendler betreffen, also Personen, die in Polen oder in Deutschland wohnen, täglich im Nachbarland arbeiten und regelmäßig die Grenze passiert haben. Beginnend ab 27. März 2020 (Freitag, 0.00 Uhr) werden auch diese Berufspendelnden, die bislang auf der Grundlage von Bescheinigungen nicht von der 14-tägigen Quarantäne betroffen waren, erfasst. Die Beschränkungen gelten für die gesamte Staatsgrenze der Republik Polen.
Pressekontakt
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