18.06.2014 | 17:50:00 | ID: 17976 | Ressort: Gartenbau | Wissenschaft & Forschung

Bürger können helfen: Fruchtfliegenbefall an Walnüssen

Frankfurt/Oder (agrar-PR) - Mit dem zu Ende gehenden Frühjahr besteht die Gefahr der Ausbreitung einer neuen außereuropäischen Fruchtfliegenart (Rhagoletis suavis) an Walnussbäumen, die im Hochsommer 2013 in Brandenburg nahe Kleinmachnow zum ersten Mal in Deutschland durch den Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) festgestellt wurde.
Fruchtfliegen richten generell bei Obst und Gemüse große Schäden an. Bestenfalls sind die Früchte nur unansehnlich. Sollen sie vermarktet oder verarbeitet werden, sind Verkauf oder Lagerung so gut wie ausgeschlossen.

Rhagoletis suavis verursacht insbesondere an den Fruchtschalen von Walnüssen erhebliche Schäden, die zu vorzeitigem Fruchtfall und Minderertrag führen können. Walnussbäume sind oft in Haus- und Kleingärten anzutreffen. Sie zieren aber auch Parks und Plätze.

Wie ist der Befall festzustellen?

Die Fruchtfliegen können mithilfe von gelben Leimtafeln, die in die Walnussbäume aufgehängt werden, gefangen und somit an der Vermehrung gehindert werden. Die Flugzeit beginnt Mitte Juni und reicht bis in den September hinein. Die Weibchen legen ihre Eier in den grünen Fruchtschalen der Walnüsse ab.

Die Schäden werden durch die sich entwickelnden Larven verursacht. Mehrere Fliegenmaden fressen an den Fruchtschalen, so dass diese schwarz und schleimig werden. Die Larven fallen mit den Nüssen vorzeitig ab oder sie lassen sich zu Boden fallen, um sich dort einzugraben und zu verpuppen. Die nächste Generation beginnt mit dem Schlupf der Fliegen im darauffolgenden Jahr.

Was ist zu tun?

Eine Bekämpfung mit chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nicht möglich. Die Fliegen können aber, wie erwähnt, mit Gelbtafeln dezimiert werden. Gelbtafeln mit klebriger Oberfläche sind in Baumärkten und Gartencentern erhältlich. Um eine Verpuppung der Larven im Boden zu verhindern, hilft das Absammeln vorzeitig herabgefallener Nüsse und deren Entsorgung im Hausmüll. Diese Nüsse gehören nicht auf den Komposthaufen.

Eine weitere Möglichkeit ist das Auslegen von sehr feinmaschigen Netzen (Lochweite kleiner als ein Quadratmillimeter) oder Vliesen im Durchmesser der Krone unter dem Nussbaum beziehungsweise noch etwas darüber hinaus. Dadurch wird die Verpuppung im Boden verhindert. Im folgenden Frühjahr können unter befallenen Bäumen zur Verhinderung des Ausflugs der erwachsenen Tiere Vliese oder Folien ausgelegt werden.

Kontakt und Probenannahme

Um den Erhalt der Bäume zu gewährleisten und weitere Informationen zur Ausbreitung des Schädlings zu gewinnen, bittet der Pflanzenschutzdienst des LELF um Mithilfe.

Proben nimmt das Phytopathologische Speziallabor des LELF an. Auf Gelbtafeln fixierte erwachsene Fruchtfliegen können hier genauer bestimmt werden. Auch die Larvenarten lassen sich mittels Laboranalyse feststellen. Bei den eingesandten Proben sollte immer auch der genaue Standort des Baumes angegeben werden.

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Pflanzenschutzdienst
Phytopathologischen Speziallabor
Steinplatz 1
15806 Zossen

Toralf Pfannenstill
Telefon: 033702/ 736 29
Mail: toralf.pfannenstill@lelf.brandenburg.de

Weitere Informationen unter: www.isip.de/pgk-bb 


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