07.05.2019 | 21:05:00 | ID: 27387 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bund muss sich für mehr Tierwohl bei Transporten in Drittländer einsetzen

Wiesbaden (agrar-PR) - Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundesrat fordern Hessen und Rheinland-Pfalz Bereitstellung von tierschutzrelevanten Daten auf den Transportwegen, mehr Kontrollen in Drittländern sowie Sanktionsmöglichkeiten.
„Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards. Aber Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden. Deshalb fordern wir gemeinsam im Bundesrat die Bundesregierung auf, sich konsequent für mehr Tierschutz einzusetzen“, sagten die rheinlandpfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und hessische Umweltministerin Priska Hinz.

Die beiden Bundesländer werden in der kommenden Woche einen gemeinsamen Antrag im Bundesrat einbringen und darin den Bund auffordern, sich für eine zentrale und allen Behörden zugängliche Datenplattform auf EU-Ebene einzusetzen. Für die Übergangszeit soll eine entsprechende Datenbank auf Bundesebene eingerichtet werden.

„Bei sehr langen Transportzeiten kommt es immer wieder auch zu Transportverzögerungen, zu Überschreitungen der zulässigen Temperatur und Problemen bei der Versorgung der Tiere. Amtstierärztinnen und -ärzte können dies nur überprüfen, wenn ihnen verlässliche Informationen über Versorgungseichrichtungen und die Bedingungen auf Transportrouten vorliegen. Beschaffung und Bewertung dieser Informationen bereitet in der Praxis oftmals Schwierigkeiten“, sagte Ulrike Höfken. 

„Bei der Agrarministerkonferenz wurde bereits die Einrichtung einer bundesweiten Plattform zum Austausch tierschutzrelevanter Daten bei langen Transporten beschlossen. Solange die Transportbedingungen unklar sind, verbietet Hessen den Transport in 17 Drittländer, bei denen der Transport kritisch gesehen wird“, erklärte Umweltministerin Hinz. Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Transporte nur dann abgefertigt werden, wenn die Anforderungen des EU-Tiertransportrechts bis zum Bestimmungsort – in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland – eingehalten werden.

Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten

Zudem soll sich der Bund bei der EU für Kontrollen in Drittstaaten stark machen. „Wenn hierfür rechtliche Rahmenbedingungen fehlen, müssen diese geschaffen werden. Auch Sanktionen muss es geben, damit zum Wohl der Tiere die Anforderungen des EU-Tiertransportrechts auch tatsächlich eingehalten werden“, betonte Umweltministerin Höfken und verwies darüber hinaus auf die Möglichkeit bilateraler Abkommen zur Einhaltung von Mindestanforderungen bei der Haltung, dem Transport sowie der Schlachtung der Tiere. Zum einen müsse es eine Liste geben, mit in Drittländern vorhandenen, geeigneten Versorgungsstationen und Ruheorten, die für alle Transportunternehmen zugänglich gemacht wird. Zum anderen sollten an Grenzkontrollstellen und an Versorgungsstationen in Drittländern Kontrollen durchgeführt werden.

„Generell sollte unser Ziel sein, den Transport von lebenden Tieren über mehrere Tausend Kilometer auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn Drittstaaten ein Interesse an einer Zucht haben, können wir genauso gut Sperma exportieren. Fleisch- und Milchbedarf kann ebenfalls durch den Export entsprechender Waren gedeckt werden“, ergänzte Priska Hinz.


Forderungen im Überblick:

- Eine Datenbank mit Informationen und validen Daten zu Transportrouten und Versorgungsmöglichkeiten in Drittländern.
- Kontrollbefugnisse der EU in Drittländern sowie Sanktionsmöglichkeiten.
- Handelsverträge, die den Tierschutz einbeziehen.
- Technische Verbesserungen wie zum Beispiel ein eindeutiges, leicht lesbares Datenformat für beim behördlichen Abruf aufgezeichneter Transportdaten.
- Eine Klarstellung der EU zur Bedeutung der Temperaturtoleranzen, da diese Toleranzen nach Auffassung der EU-Kommission nicht für die Transportplanung in Anspruch genommen werden dürfen.
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