05.03.2021 | 11:28:00 | ID: 29882 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Bundesministerin Klöckner begrüßt Überarbeitung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke

Berlin (agrar-PR) - Öffentliches Anhörungsverfahren der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission startet
Der Fachausschuss Getränke, das für Erfrischungsgetränke zuständige Expertengremium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), hat die so genannten Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitet. Dem Gremium gehören Vertreter der Verbraucherschaft, der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung der Länder sowie der Lebensmittelwirtschaft an.

Zu den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke zählen auch die Leitsätze für Limonaden. Hier soll der bisher geltende Mindestzuckergehalt von Limonaden gestrichen werden. Stattdessen beschreibt der Leitsatzentwurf nur einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr bei Limonaden.

Dazu erklärt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner: „Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und auch Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren. Mit unserer Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie sind wir hierbei auf einem guten Weg: In zahlreichen Produkten wird der Gehalt von Salz, Zucker und Fett bereits kontinuierlich verringert – das zeigen die Ergebnisse einer ersten unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der neue Leitsatzentwurf Raum für Innovationen lässt. Das ist eine wichtige und notwendige Öffnung zur Marktentwicklung im Sinne unserer Reduktionsstrategie.“

Heute startet das öffentliches Anhörungsverfahren zum Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu abzugeben. Anschließend berät der Fachausschuss darüber und bereitet eine Beschlussfassung vor.

Hintergrund:
Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke werden von der unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitet, die sich aus Vertretern der Lebensmittelüberwachung der Länder, der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft zusammensetzt. Aufgabe dieses Gremiums ist, die allgemeine Verkehrsauffassung von Lebensmitteln zu beschreiben. Hierin agiert es von Weisungen unabhängig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist selbst kein Mitglied der DLMBK und hat daher auch kein Stimmrecht.

Die allgemeine Verkehrsauffassung setzt sich zusammen aus dem redlichen Herstellungs- und Handelsbrauch und der berechtigten Verbrauchererwartung. Es geht in der Regel also darum, die Beschaffenheit bereits am Markt befindlicher Lebensmittel zu beschreiben und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Die Leitsätze sind dabei keine Rechtsvorschriften, von ihnen kann bei entsprechender Kenntlichmachung grundsätzlich abgewichen werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder prüfen die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, darunter die Verwendung einer korrekten Bezeichnung des Lebensmittels. Sofern keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels vorliegt, können die verkehrsüblichen Bezeichnungen, wie sie im Lebensmittelbuch beschrieben sind, verwendet werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden bewerten jeden Einzelfall unter Würdigung der Gesamtschau des Lebensmittels.

Über ihre Arbeitsweise und Funktion sowie die einzelnen Leitsätze der Fachausschüsse informiert die DLMBK zudem auf Ihrer Internetpräsenz unter folgendem Link: https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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