Berlin (agrar-PR) -
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen, wonach forstwirtschaftliche Vereinigungen ergänzend zu ihren bisherigen Aufgaben den Holzverkauf ihrer Mitglieder vermarkten dürfen. Darüber hinaus sollen Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen nicht mehr unter das Bundeswaldgesetz fallen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, lobte die Initiative des Bundesrates und die dazu gefasste Entschließung, wonach der Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig zu behandeln ist. „Wir brauchen eine pragmatische und rasche Novelle des Bundeswaldgesetzes, bei der der bisherige Grundkonsens über einen Ausgleich zwischen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes unbedingt beibehalten werden muss“, so Born.
Der Bundesrat begründete seinen Beschluss zur Stärkung forstwirtschaftlicher Vereinigungen mit der zunehmenden Marktkonzentration in der Holzindustrie. Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen müssten deshalb aus dem Waldbegriff im Bundeswaldgesetz herausgenommen werden, weil Sie anders bewirtschaftet werden müssen als Waldgebiete. Die Initiative für den Gesetzentwurf war von den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ausgegangen.