18.11.2015 | 15:00:00 | ID: 21420 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Bundesratsinitiative: Thüringen und Bayern kämpfen gemeinsam für Zukunft der Biogasanlagen

Erfurt (agrar-PR) - Siegesmund: Bund darf Biomasse bei EEG-Novelle nicht benachteiligen
Thüringen startet gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eine Bundesratsinitiative zur „Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare Energien Gesetz 2016“. Am 27.11. 2015 soll die Initiative in den Bundesrat eingebracht werden.

„In den letzten Jahren wurden deutschlandweit kaum noch Biogasanlagen gebaut. Dazu fehlen im EEG derzeit die Anreize. Hinzu kommt: Ab 2020 droht wegen des Auslaufens der Unterstützung die Stilllegung vieler Biomasseanlagen. Davon sind alle Bundesländer betroffen“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund heute in Erfurt.

Gemeinsam mit Bayern fordert Thüringen, dass im künftigen Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Biomasseanlagen wieder angemessen unterstützt werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb effizienter Anlagen zu gewährleisten. Ziel ist es, dass Biomasseanlagenbetreiber über einen Ausschreibungsmodus einen garantierten Strompreis erzielen können.

Im gegenwärtigen EEG 2014 ist nur der Zubau von Neuanlagen mit einer Gesamtleitung von 100 Megawatt pro Jahr in der gesamten Bundesrepublik vorgesehen. „Das bremst die Energiewende aus. Allein Thüringen hat bisher rund 350 Biomasseanlagen, die dezentral aufgestellt sind und vorrangig von Agrarunternehmen betrieben werden. Effizientere Biogasanlagen ‎erzeugen sauberen Strom und Wärme. Der Bund muss auch für Re-Investitionen jetzt die richtigen Anreize setzen“, so die Ministerin.

Deutschland habe zudem technologisch eine Vorreiter-Rolle auf internationalen Märkten, die ohne einen funktionierenden Binnenmarkt nicht beibehalten werden könne, so Siegesmund weiter. Wenn der Bund hier nicht gegensteuere, drohe ein „technologischer Fadenriss“.

Hintergrund:

Die Bioenergie ist aufgrund ihres vielfältigen Einsatzes, der Verlässlichkeit und hohen Flexibilität ein unverzichtbarer wichtiger Bestandteil der Energiewende. Biogas ist leicht speicherbar und kann bedarfsgerecht zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Strom aus Biomasse ist damit in der Lage, sowohl Grund- als auch Spitzenlastbedarf mit abzudecken.

Zur Flexibilisierung sind Investitionen z. B. in Speicher und in eine höhere Leistungsfähigkeit der Kraftwerkstechnik an der Biogasanlage erforderlich. Durch die bedarfsgerechte, also grundlastfähige Erzeugung von Strom wird ein beträchtlicher Mehrwert für den Strommarkt erbracht. Die Flexibilisierung der Biogasanlagen dient somit auch der Sicherung und Stabilisierung des Stromnetzes.

In Thüringen gibt es rund 350 Biomasseanlagen mit 245 MW installierter Leistung. Sie tragen erheblich zur wirtschaftlichen Leistungskraft der Agrarunternehmen bei. Die Palette reicht von Biogasanlagen (272) über Heizwerke (12) bis zu Biomethan und Rapsöl BHKW (35). Die Thüringer Biogasanlagen wurden meist standortangepasst in landwirtschaftlichen Betrieben errichtet. Ausdruck dessen ist der hohe Anteil von Wirtschaftsdüngern (Rinder- und Schweinegülle, Stallmist, Hühnertrockenkot) am gesamten Input der Thüringer BGA.

Der Gesamt-Input der 264 landwirtschaftlichen Thüringer BGA  beträgt etwa 4,8 Mio. t jährlich, davon etwa 3,4 Mio. t aus Wirtschaftsdüngern (ca. 70 %) und 1,4 Mio. t aus Energiepflanzen und Restfutter (ca. 30 %). Zum Vergleich: bundesweit wird durchschnittlich 43% Wirtschaftsdünger eingesetzt.

Deutschlandweit produzieren Biomasseanlagen (Gas und Holz) zurzeit zusammen ca. 50 TWh (= Milliarden kWh) Strom pro Jahr. Knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland stammt aus Bioenergie (rd. 50 TWh von insgesamt rd. 160 TWh in 2014). (tmuen)
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