31.03.2020 | 16:20:00 | ID: 28617 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Corona-Soforthilfen für Landwirtschaft und Gartenbau auf dem Weg

Erfurt (agrar-PR) - Neben den Bundesmitteln sind weitere Landesmittel geplant
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bereitet derzeit eine Richtlinie vor, um die Agrar- und Gartenbaubetriebe in der Corona-Krise auch mit Landesmitteln zu unterstützen. „Wir planen zusätzliche Landesmittel ein, um auch den landwirtschaftlichen Unternehmen helfen zu können, die mehr als 10 und bis zu 50 Arbeitskräften haben. Mit Beihilfen bis zu 30.000 Euro wollen wir insbesondere krisenbedingte finanzielle Schäden bei den Agrar- und Gartenbaubetrieben abfedern“, berichtete heute der Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff im Kabinett.

Der Bund hatte in der vergangenen Woche sein 50 Milliarden Hilfsprogramm für kleine Unternehmen und Soloselbständige auf die Landwirtschaft- und Gartenbaubranche sowie Forst und Fischerei ausgedehnt. „Dies ist erst möglich geworden, weil der Bund von uns und anderen Bundesländern darauf hingewiesen wurde, dass auch diese Branchen bei den Soforthilfen berücksichtigt werden müssen“, sagte Hoff.

Von der Corona-Krise betroffen sind nach Einschätzung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft insbesondere direktvermarktende gärtnerische Unternehmen, pferdehaltende Betriebe mit der Ausrichtung auf Reit- und Fahrsport und in den nächsten Wochen verstärkt Betriebe mit einer starken Ausrichtung auf ausländische Saisonarbeitskräfte, wie beim Spargel- oder Erdbeeranbau. Antragsberechtigt für die Bundesmittel sind allerdings nur Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern. Diese können Beihilfen bis zu 15.000 Euro beantragen.

Die Soforthilfen des Bundes und des Landes sollen nun nach der Anzahl der Beschäftigten in der Antragstellung gestaffelt werden. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten werden dabei über das Soforthilfeprogramm des Bundes finanziert. Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten werden über den Landeshaushalt finanziert. Die Leistungen werden zur Minderung eines aufgrund der Corona-Pandemie nach dem 11. März 2020 entstandenen bzw. unmittelbar bevorstehenden, nicht vorhersehbaren und vom Empfänger der Leistung nicht zu vertretenden Schadens gewährt. Eine entsprechende Richtlinie wird gerade erarbeitet.

Beantragt und ausgezahlt werden diese Beihilfen dann über die Thüringer Aufbaubank. Die Antragstellung muss bis zum 31.05.2020 und die Auszahlungen bis zum 31.07.2020 erfolgen. Ab wann die Anträge gestellt werden können, teilt das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zeitnah mit.
Pressekontakt
Frau Antje Hellmann
Telefon: (0)361/3791-740
Fax: (0)361/3791-749
E-Mail: antje.hellmann@tmil.thueringen.de
Pressemeldung Download: 
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Str. 8
99096 Erfurt
Deutschland
Telefon:  +49  0361  3791-740
Fax:  +49  0361  3791-749
E-Mail:  antje.hellmann@tmil.thueringen.de
Web:  www.thueringen.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.