Bonn (agrar-PR) -
RLV: Veröffentlichung von Agrarbeihilfen notfalls gerichtlich stoppen Nachdem die Präsidenten der beiden
nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände kürzlich
Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Eckhard
Uhlenberg schriftlich angehalten hatten, die Veröffentlichung von
Agrarbeihilfen im Internet auszusetzen, bleibe nunmehr zunächst
abzuwarten, ob sich Nordrhein-Westfalen zu einer generellen Aussetzung
der Veröffentlichung entschließen könne.
Darauf hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn
hingewiesen. Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit
Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren eines hessischen
Landwirts mit Unterstützung des Bauernverbandes gegen die
Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU
im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die
entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht hält
die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für
unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
Wie der RLV weiter mitteilt, hätten nach Angaben des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) in Deutschland die Bundesländer über eine Aussetzung zu
entscheiden. In einem Schreiben vor wenigen Tagen an den
Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born, habe
Staatssekretär Gert Lindemann dies klargestellt. Dieser habe dabei auch
gleichzeitig deutlich gemacht, dass die Veröffentlichung von
Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen von den
Mitgliedsstaaten in Brüssel beschlossen worden und nunmehr nach
EU-Recht vorgeschrieben sei.
Nach Auffassung des RLV belegt die Wiesbadener Entscheidung, dass
die Veröffentlichung von Agrarbeihilfen datenschutzrechtlich zumindest
sehr bedenklich ist. Erweise sich diese als Verstoß gegen das
EU-Gemeinschaftsrecht, entstehe ein unwiederbringlicher Schaden. Bis
zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes müssten daher die
Datenschutzbelange der Landwirte Vorrang haben vor einem allgemeinen
Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Setze das Land
Nordrhein-Westfalen daher die Veröffentlichung der Agrarbeihilfen nicht
aus, werde auch im Rheinland der Klageweg beschritten. Bei einem Gang
zu den Verwaltungsgerichten werde der RLV dabei einige Musterverfahren
unterstützen, so der Verband abschließend.