18.03.2009 | 00:00:00 | ID: 133 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Datenschutzbelange haben Vorrang!

Bonn (agrar-PR) - RLV: Veröffentlichung von Agrarbeihilfen notfalls gerichtlich stoppen
Nachdem die Präsidenten der beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände kürzlich Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg schriftlich an­gehalten hatten, die Veröffentlichung von Agrarbeihilfen im Internet auszuset­zen, bleibe nunmehr zunächst abzuwarten, ob sich Nordrhein-Westfalen zu einer generellen Aussetzung der Veröffentlichung entschließen könne.

Darauf hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hingewiesen. Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren eines hessischen Landwirts mit Unterstützung des Bauernverbandes gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.

Wie der RLV weiter mitteilt, hätten nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt­schaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Deutschland die Bundesländer über eine Aussetzung zu entscheiden. In einem Schrei­ben vor wenigen Tagen an den Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born, habe Staatssekretär Gert Lindemann dies klargestellt. Dieser habe dabei auch gleichzei­tig deutlich gemacht, dass die Veröffentlichung von Informa­tionen über die Empfänger von EU-Zahlungen von den Mitglieds­staaten in Brüssel beschlossen worden und nunmehr nach EU-Recht vorgeschrieben sei.

Nach Auffassung des RLV belegt die Wiesbadener Entscheidung, dass die Veröffentlichung von Agrarbeihilfen datenschutz­rechtlich zumindest sehr bedenklich ist. Erweise sich diese als Verstoß gegen das EU-Gemeinschaftsrecht, entstehe ein un­wiederbringlicher Schaden. Bis zu einer Entscheidung des Eu­ropäischen Gerichtshofes müssten daher die Datenschutzbelange der Landwirte Vorrang haben vor einem allgemeinen Informati­onsinteresse der Öffentlichkeit. Setze das Land Nordrhein-Westfalen daher die Veröffentlichung der Agrarbeihilfen nicht aus, werde auch im Rheinland der Klageweg beschritten. Bei einem Gang zu den Verwaltungsgerichten werde der RLV dabei einige Musterverfahren unterstützen, so der Verband abschließend.
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