16.09.2021 | 17:04:00 | ID: 30927 | Ressort: Verbraucher | Trends

Der Versicherungsschutz für Ingenieure

Stuttgart (agrar-PR) - Auf eine Berufshaftpflicht­versicherung sollten Ingenieure keinesfalls verzichten. Ob im Maschinen­bau, in der Luft- und Raumfahrt, in der Umwelttechnik oder in der Entwicklungshilfe: Die Tätigkeiten eines Ingenieurs sind vielfältig, fordernd und mit einem hohen Risiko verbunden.

Ingenieure tragen Verantwortung für die Grundlagenforschung, Bau, Beratung, technische Konzepte, Inbetriebnahme sowie Wartung. Ihre täglichen Aufgaben umfassen alle Phasen der Entwicklung eines Projekts - von der Idee bis zur konkreten Umsetzung. Aus diesem Grund ist das Risiko einen Fehler zu begehen, der möglicherweise das ganze Projekt gefährdet, groß. Risiken wie Beratungs-, Planungs-, Bauüberwachungs- und Koordinations­fehler können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen und richtig teuer werden. Auch eine falsche Risikoeinschätzung sollte nicht unterschätzt werden.

Ohne eine gute Versicherung können Fehler schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Deswegen ist der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure unbedingt empfehlenswert.

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure deckt in erster Linie Schäden ab, welche Ingenieure bei der Ausübung ihres Berufs zu verantworten haben und die bei Auftraggebern zu finanziellen Einbußen führen. Wenn sich beispielsweise die Fertigstellung eines Gebäudes auf Grund eines Konstruktionsfehlers des Ingenieurs verzögert, zahlt das Versicherungsunternehmen Schadensersatz.

Ferner sind Fälle versichert, bei denen Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Wenn zum Beispiel das Dach eines Schwimmbades einstürzt, weil bei der Planung extreme Wetterbedingungen, wie zum Beispiel Schneefall, nicht berücksichtigt wurden, greift auch hier der Versicherungsschutz.

Teure Spätschäden

Fehler von Ingenieuren fallen häufig erst nach Jahren auf. Die Versicherungen sprechen in diesem Zusammenhang von Spätschäden. Um zu wissen, ob der Versicherungsschutz greift, ist es wichtig zu ermitteln, wann genau der Versicherungsfall eingetreten ist.

Bei gewöhnlichen Haftpflicht­versicherungen gilt das Ereignisprinzip (Eintritt des Schadens), bei den für Ingenieuren typischen Vermögensschäden hingegen das Verstoßprinzip.

Bei der Wahl des Versicherers als Vertragspartner sollten aus diesem Grund nur Anbieter in die engere Auswahl genommen werden, die auch nach einigen Jahren noch Gewähr dafür bieten, dass Spätschäden reguliert werden. Dies unabhängig davon, ob der Versicherungs­vertrag zum Zeitpunkt des Schadenseintritts besteht. Die Problematik der Spätschäden ist grundsätzlich ein wichtiges Argument für eine vergleichsweise hohe Deckungssumme. Die zum Zeitpunkt des Verstoßes geltende Deckungssumme gilt auch für den späteren Schaden, welcher durch Inflation Jahre später deutlich höher ausfallen kann.

Die Kosten für den Versicherungsschutz

Die Kosten für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig davon, wie wahrscheinlich es ist, dass Ingenieure bei der Ausübung ihres Berufs einen Schaden verursachen. Zudem fließen die Höhe der gewählten Deckungs­summe sowie die Höhe einer möglicherweise vereinbarten Selbstbeteiligung in die Preisberechnung mit ein.

Damit Ingenieure von einem optimalen Versicherungsschutz profitieren können, müssen diese den genauen Umfang ihrer Tätigkeit skizzieren. Angestellte oder beamtete Ingenieure sind häufig über ihren Arbeitgeber, beziehungsweise Dienstherrn versichert. In einem solchen Fall wird eine separate Versicherung nur dann benötigt, wenn Ingenieure nebenberuflich Ingenieurleistungen anbieten. Freiberufler benötigen hingegen die Berufshaftpflicht­versicherung. Diese Versicherung ist essenziell in Bezug auf eine Berufsordnung, eine gesetzliche oder vertragliche Versicherungs­pflicht oder wenn der Ingenieur im eigenen Interesse sein Vermögen vor Ersatzansprüchen schützen möchte. ">Angestellte, Praktikanten und Freelancer im Unternehmen sind übrigens mitversichert, wenn sich Forderungen aus ihrem Verschulden ergeben.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind empfehlenswert?

Streitigkeiten um Honorare haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Auch die Zahlungsmoral der Bauherren hat sich drastisch verschlechtert. Dank einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Ingenieure ihre Forderungen leichter durchsetzen und kämpfen vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts um ihr Recht. Bei einigen Versicherungen greift der Versicherungsschutz sogar bei außergerichtlichen Streitigkeiten.

Für die Kostenübernahme sonstiger Streitigkeiten, wie zum Beispiel Arbeitsgerichtsprozesse, Verkehrsdelikte oder Strafverfahren, ist es ratsam, eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung beinhaltet generell auch eine Privat-Rechtsschutz für die Geschäftsführung.

Zudem können Unternehmer ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ergänzen. Eine solche Versicherung beinhaltet den Versicherungsschutz für Ansprüche auf Grund von Diskriminierungen, welche sich aus Arbeitsverhältnissen, beziehungsweise dem alltäglichem Geschäft ergeben. Oftmals ist dieser Baustein auch bereits in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten.

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