29.08.2012 | 13:05:00 | ID: 13479 | Ressort: Energie | Energiepolitik

DLG-Ausschuss für Biogas sieht geplante Managementprämienverordnung kritisch

Frankfurt/Main (agrar-PR) - Stellungnahme zum Entwurf einer „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie“
Der Ausschuss für Biogas bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) sieht die geplante Managementprämienverordnung sehr kritisch. In einer Stellungnahme zum Entwurf einer „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie" des Bundesumweltministeriums äußert der DLG-Ausschuss sein Unverständnis darüber, dass die Managementprämie für Wind- und PV-Anlagen praktisch in Frage gestellt wird. Mit der Prämie werden die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien beschleunigt und so ein wichtiger Baustein für die Energiewende geliefert. Sie bietet nicht nur für die Wind- und PV-Anlagen, sondern auch für Betreiber von Biogasanlagen eine sinnvolle Option, den produzierten Strom zu vermarkten und geeignete Strukturen zu schaffen, um überhaupt an Märkten teilnehmen zu können. Die Vielzahl der bisher schon gegründeten Erzeugergemeinschaften im landwirtschaftlichen Sektor zeigt, dass die Landwirte die neuen Herausforderungen der bedarfsgerechten, marktorientierten Energieerzeugung annehmen. Gerade für Biogasanlagen, aber auch für Wind- und PV-Anlagen, die regelbar und damit geeignet sind, Bedarfsschwankungen auszugleichen, ist die Managementprämie äußert wichtig und sinnvoll. Die Nutzung der Regelbarkeit kann in vielerlei Hinsicht erfolgen, wobei aber hierzu Investitionen in die Anlagen- und Systeminfrastruktur erforderlich sind. Betreiber werden jedoch nur investieren, wenn sie Investitionssicherheit haben und nicht durch kurzfristige politische Änderungen der gesetzlichen Grundlagen verunsichert werden.


Höhe der Managementprämie überprüfen

Gleichwohl stellt der DLG-Ausschuss für Biogas fest, dass die aktuell vergleichsweise hohe Managementprämie für Wind- und PV-Anlagen kritisch geprüft werden sollte, um unnötige Belastungen für die Verbraucher zu verhindern. Jedoch sollte die Anpassung vorab exakt evaluiert werden und so behutsam erfolgen, dass weiterhin eine marktorientierte Vermarktung des Stroms erfolgt und nicht wieder eine Rolle rückwärts zu den EEG-Einspeisevergütungen erfolgt.

Interessenten finden die ausführliche Stellungnahme im Internet unter http://www.dlg.org/biogas.html. Auskünfte dazu erteilt die DLG. Ansprechpartner ist Dr. Frank Setzer, Geschäftsführer des DLG-Ausschusses für Biogas, Tel.: 069-24788-323 oder E-Mail: f.setzer@dlg.org.
Pressekontakt
Herr Rainer Winter
Telefon: 069 / 24788-212
E-Mail: R.Winter@dlg.org
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DLG e.V. (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.)
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