26.03.2020 | 18:00:00 | ID: 28585 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Elektronische Sammelantragstellung für Agrarbeihilfen bis zum 15. Mai 2020 möglich

Erfurt (agrar-PR) - Trotz der widrigen Umstände durch die Corona-Pandemie kann die Sammelantragstellung auch in diesem Jahr elektronisch ab dem 31. März beantragt werden. „Bis zum 15. Mai 2020 können Thüringens Landwirtinnen und Landwirte die Sammelanträge zu den Beihilfen stellen. Besonders in schwierigen Zeiten ist Kontinuität und Sicherheit wichtig, um die bedeutenden Leistungen der Landwirtschaft für unsere Ernährungsversorgung und Umwelt zu gewährleisten“, sagte heute Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. 

Bis zum 15. Mai 2020 können die Landwirtinnen und Landwirte über das Antragstellerportal VERONA die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete, die Auszahlung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen des KULAP beantragen. 

Minister Hoff: „Um den am KULAP beteiligten Thüringer Agrarbetrieben einen sicheren Übergang in die neue GAP Förderphase zu ermöglichen, haben wir eine weitere überbrückende Antragstellung auf die sogenannte jährliche Anschlussförderung ermöglicht. Wir haben finanzielle Vorsorge getroffen, um Verlässlichkeit und Kontinuität abzusichern. Zudem kann die Ökolandbauförderung bei Neubeginn einer Verpflichtung für weitere fünf Jahre neu beantragt werden. Damit wollen wir die Erfolge aus der vergangenen Legislatur im Thüringer Ökolandbau fortschreiben und verstetigen.“

In der aktuellen Pandemie-Situation ist für die Antragsteller*innen eine frühzeitige Befassung mit dem Antragstellerportal VERONA und der Software VERA wichtig. Für die Beantwortung von Anfragen zur Software bzw. bei technischen Problemen steht die Technische Servicehotline wie in den Vorjahren kostenfrei vom 30. März 2020 bis 19. Juni 2020, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer 0800 7240582 (auch aus dem Mobilfunknetz kostenfrei) zur Verfügung. Weitere Informationen enthalten auch die Schreiben zur Antragstellung, die ab dem 30. März 2020 versandt werden.

Gerade in der jetzigen Corona-Krise zeigt sich, dass elektronische Antragsverfahren modern, für die Beteiligten weniger aufwändig sind und eine störungsfreie Abarbeitung ermöglichen. Aufgrund der angeordneten Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wird dringend empfohlen, alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und persönliche Kontakte zu vermeiden.

„Im Namen der Agrarverwaltung bitte ich um Verständnis, dass die persönliche Rücksprache sowie die Inanspruchnahme der Antragsrechner und damit die Fertigstellung des Sammelantrages in den Zweigstellen in diesem Jahr wegen der gebotenen Gesundheitsvorsorge nicht möglich sind. Bitte stimmen Sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen in der Agrarverwaltung telefonisch oder per E-Mail ab“, so Hoff. 

Die Landwirtinnen und Landwirte, die bisher den Service der Antragsrechner in den Agrarbehörden genutzt haben, werden gebeten, sich aufgrund der besonderen Situation selbst Zugang zu Rechentechnik und Internetanbindung zu organisieren.
Pressekontakt
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