Mit der Novellierung der Gemeinsamen Agrarpolitik wird ab 2023 der Rechtsrahmen zur Herstellung von entalkoholisierten (< 0,5 % vol Alkohol) und teilweise entalkoholisierten Weinen (zwischen 0,5 und 8,5 % vol Alkohol) gestärkt. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt diese Entwicklung, die im Einklang mit den gesundheitspolitischen Zielen der EU und der Bundesregierung steht. mehr...