23.03.2021 | 11:36:00 | ID: 29962 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

EU-Fischereiminister verlängern vorläufige Fangquoten für die gemeinsam mit Großbritannien bewirtschafteten Bestände

Berlin (agrar-PR) - Bundesministerin Julia Klöckner: Planungssicherheit für unsere Fischerfamilien erreicht
Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich in Brüssel auf eine Verlängerung der vorläufigen Fangquoten für die gemeinsam mit Großbritannien bewirtschafteten Bestände bis Ende Juli 2021 verständigt. Im vergangenen Dezember, inmitten der Brexit-Verhandlungen, war es dem deutschen Ratsvorsitz gelungen, eine Einigung mit Großbritannien auf diese vorläufigen Quoten bis zum 31. März 2021 zu erreichen. Sie nun zu verlängern war nötig geworden, da die Verhandlungen der EU-Kommission mit Großbritannien auf Gesamtfangmengen für das komplette Jahr 2021 nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Die nun verabschiedete Verordnung regelt die Quoten für insgesamt über 70 Bestände, 28 davon betreffen konkret auch die Fangmöglichkeiten deutscher Fischer.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Unsere Fischer können ab dem 1. April weiterarbeiten, es kommt zu keiner Unterbrechung. Das ist die entscheidende Botschaft. Mit der Verordnung besteht nun zunächst für weitere vier Monate Planungs- und Rechtssicherheit. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind dabei in einer guten Balance – damit sich die Bestände regenerieren können. Klar ist aber auch, dass wir eine längerfristige Lösung brauchen. Dafür werden wir uns in den weiteren Verhandlungen einsetzen.“

Endgültige Fangquoten konnten beim EU-Agrar- und Fischereirat hingegen für die Bestände festgelegt werden, die zwischen der EU, Großbritannien und Norwegen bereits abschließend verhandelt wurden. Die Ergebnisse sind ebenfalls Bestandteil der jetzigen Quotenbeschlüsse und sehr wichtig für die deutsche Fischerei in der Nordsee und in nordnorwegischen Gewässern.

Julia Klöckner: „Mein Dank gilt ausdrücklich der EU-Kommission für ihre Verhandlungsführung und den Abschluss dieser außergewöhnlich schwierigen Verhandlungen. Denn der Zugang zu norwegischen Gewässern ist gerade für unsere Kutterfischerei auf Seelachs von großer Bedeutung.“

Mit Grönland konnte zudem bereits zu Beginn des Jahres Einigung über ein neues Fischereiabkommen erzielt werden, dessen Ergebnisse mit den jetzigen Quotenbeschlüssen in EU-Recht umgesetzt werden. „Die Fischerei in grönländischen Gewässern auf Kabeljau und Schwarzen Heilbutt ist traditionell sehr wichtig für die deutschen Fischer. Das neue Abkommen gibt Planungssicherheit und Stabilität insbesondere für die deutsche Hochseeflotte, die durch den Brexit erhebliche Fangverluste zu verzeichnen hat“, so die Bundesministerin.
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