27.03.2015 | 16:10:00 | ID: 20053 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

EU-Fluthilfemittel vollständig genutzt

Erfurt (agrar-PR) - Keller: 17,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds in Thüringen eingesetzt

„Solidarität ist keine Einbahnstraße. In der Europäischen Union werden nicht nur die von der Finanzkrise besonders betroffenen Länder unterstützt. Auch Thüringen erhält in vielen Bereichen finanzielle Mittel aus Brüssel. So konnten wir für die Beseitigung der Flutschäden aus dem Hochwasser im Frühsommer 2013 neben der nationalen Aufbauhilfe weitere 17,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Solidaritätsfonds für die Fluthilfe im Freistaat einsetzen. Dieses Geld haben Kommunen und Land nun in 340 Projekten vollständig verwendet. Für diese Hilfe aus Europa sind wir dankbar“, sagte heute Infrastrukturministerin Birgit Keller bei der Vorlage eines Berichts über die Verwendung der EU-Fluthilfemittel in Erfurt.

Über den nationalen Aufbauhilfefonds hinaus konnten seit August 2014 auch Hilfsanträge über den EU-Solidaritätsfonds (EUSF) gestellt werden. Der Anteil Thüringens an dem Hilfsfonds mit rund 360 Millionen Euro betrug 17,576 Millionen Euro. Die förderfähigen Maßnahmen waren im Vergleich zu den nationalen Aufbauhilfeprogrammen weiter gefasst. Anspruchsberechtigt beim EUSF war ausschließlich die öffentliche Hand. Die Antragfrist endete am 30. November 2014. Die Verwendung der Mittel musste bis zum 18. März 2015 erfolgen.

Durch den Europäischen Solidaritätsfonds konnten 340 Anträge für Maßnahmen der öffentlichen Hand in Thüringen gefördert werden. Die Fördermittel des Fonds wurden in voller Höhe in Anspruch genommen. Alle beantragten und auch im Förderzeitraum realisierbaren Maßnahmen, welche die Förderkriterien erfüllten, konnten gefördert werden. Die Förderung versetzte Thüringer Kommunen und den Freistaat Thüringen in die Lage, Schäden an der öffentlichen Infrastruktur zu beseitigen. Auch Kosten für Einsatzmaßnahmen von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz wurden aus dem EUSF ersetzt.

Unabhängig von der jetzt ausgelaufenen Förderung aus Mitteln der Europäischen Union ist eine Beantragung von Aufbauhilfen des Bundes und des Landes für Schäden an der Infrastruktur der Gemeinden und im Bereich der Wirtschaft noch bis zum 30. Juni 2015 möglich.

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