Alle Pressemeldungen zum Thema: Fehlender Zwischenfruchtanbau Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in mit Nitrat belasteten Gebieten gilt erst ab Herbst 202106.08.2020 | 16:18:00 | Landwirtschaft | Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)Die novellierte Düngeverordnung sieht vor, dass in nitratbelasteten Gebieten nach der Ernte eine Pflicht zum Zwischenfruchtanbau besteht, wenn die Fläche im folgenden Frühjahr gedüngt werden soll. mehr... DüngeverordnungFehlender ZwischenfruchtanbauPflicht zum ZwischenfruchtanbauNitratbelastete GebieteNovellierte DüngeverordnungDüngeverbot Treffer: 1 | Seite 1 von 1