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Fehlender Zwischenfruchtanbau

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Pflicht zum Zwischenfruchtanbau in mit Nitrat belasteten Gebieten gilt erst ab Herbst 2021

Die novellierte Düngeverordnung sieht vor, dass in nitratbelasteten Gebieten nach der Ernte eine Pflicht zum Zwischenfruchtanbau besteht, wenn die Fläche im folgenden Frühjahr gedüngt werden soll. mehr...
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