21.05.2021 | 16:25:00 | ID: 30249 | Ressort: Landwirtschaft | Weinbau

Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021

Mainz (agrar-PR) - In Kürze verschicken die Kreisverwaltungen ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller. Damit wird die Pflanzung/Fertigstellung der Rebanlagen der Kreisverwaltung gemeldet. Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die frühzeitig beginnen soll.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen abzugeben.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt.

Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden.

https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar.

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung eines Vorschusses bis zum 15.10.2021 ist in diesem Jahr nicht möglich.
Pressekontakt
Frau Nicola Diehl
Telefon: +49 6131 162220
E-Mail: Nicola.Diehl@mwvlw.rlp.de
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
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